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Vor allem die Effizienz bei der Beförderung von Kundschaft spielt beim Verdienstkonzept von Uber eine Rolle.

Foto: reuters/segar

Uber hat nicht nur mit firmeninternen Anschuldigungen sexueller Belästigung und Diskriminierung zu kämpfen. Einer aktuellen Studie der Universität Stanford zufolge, verdienen Frauen bei Uber bis zu sieben Prozent weniger als männliche Fahrer – und das nicht zuletzt, weil sie langsamer fahren.

Verdienstunterschiede "genderblind"

Die berechneten Verdienstdifferenzen, heißt es in der Studie, seien auf "neutrale" Kriterien zurückzuführen. Dazu gehören Parameter wie Einsatzort, Arbeitszeit oder Arbeitserfahrung. Männer würden eher dazu neigen, an gewinnbringenden Orten zu fahren. Sie wohnen mit höherer Wahrscheinlichkeit näher an lukrativen Fahrrouten. Zudem zeigen männliche Fahrer vermehrt Bereitschaft, in Arealen mit erhöhter Kriminalitätsrate oder Dichte an Trinklokalen zu fahren. Das schlage sich im Einkommen nieder.

Mehr Tempo, mehr Gehalt

Vor allem aber die Effizienz bei der Beförderung von Kundschaft spielt beim Verdienstkonzept von Uber eine tragende Rolle. Die Vergütung ist zwangsläufig an das Tempo gekoppelt, mit dem ein Uber-Fahrer durch die Stadt fährt und Kundschaft von A nach B befördert. Die Abrechnung erfolgt nach Kilometern. Angesichts besserer Bezahlung bei höherer Beförderungsrate, geraten Sicherheitsfaktoren in den Hintergrund.

Sicher von A nach B?

Wer schneller fährt, baut wahrscheinlicher einen Unfall. Frauen haben ein geringeres Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken, geht aus einer Analyse des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) hervor. Sie schätzen Dunkelheit, scharfe Kurven und hohe Geschwindigkeit gefährlicher ein und fahren langsamer. Das ist auch in den Gehaltsunterschieden erkennbar. Etwa die Hälfte der Gehaltsdifferenz ist laut der Studie auf die schnellere Fahrweise von Männern zurückzuführen. Zudem verlassen Frauen Uber statistisch früher. Daher fällt ihr Wissen, Aufträge strategisch abzulehnen oder zu akzeptieren, geringer aus. (fafe, 19.2.2019)