Wolfsburg – Im Rechtsstreit um Schadensersatz für manipulierte Dieselautos von Volkswagen (VW) wollen Anwälte eine Klage vom deutschen Höchstgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), klären lassen. Dies kündigte der Rechtsdienstleister MyRight am Dienstag nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig an.

Das OLG hatte zuvor Ansprüche einer Halterin eines Dieselwagens mit manipulierter Abgassteuerung zurückgewiesen, aber die Revision gegen das Urteil zugelassen. Damit wäre dies der erste Fall in dem Abgasskandal von Volkswagen, der durch den BGH entschieden würde. MyRight hat nach eigenen Angaben deutschlandweit Ansprüche von rund 45.000 Dieselfahrern gesammelt, für die sie vor Gerichten die Erstattung des Kaufpreises ihrer Autos verlangt. Der Großteil der Klagen liegt in Braunschweig.

Vom BGH will die Firma MyRight, die mit der auf solche Fälle spezialisierten US-Kanzlei Hausfeld zusammenarbeitet, grundsätzliche Rechtsfragen klären lassen. Sie hofft auf eine Entscheidung, die sie auf andere Fälle übertragen kann. Nach Meinung des Rechtsdienstleisters kann das oberste Gericht in Deutschland den Fall nicht mehr abweisen, ohne hierzu zuvor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen.

"In der Zwickmühle"

"VW sitzt in der Zwickmühle", erklärte MyRight-Gründer Jan-Eike Andresen. Solange der Musterfall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werde, beschränke sich die mögliche Schadensersatzpflicht auf die rund 2,6 Millionen in Deutschland verkauften VW-Diesel mit manipulierten Abgaswerten. Gehe das Verfahren jedoch nach Luxemburg, hätte der Fall eine größere Dimension. Denn dann erstrecke sich die Schadensersatzpflicht potenziell auf alle in der EU verkauften Schummeldiesel.

Volkswagen begrüßte die Entscheidung des OLG Braunschweig als wegweisend. Ein Sprecher verwies darauf, dass beim OLG mehrere zehntausend Fälle liegen, die MyRight vertritt. Zudem haben sich mehr als 400.000 Besitzer von Dieselautos mit manipulierter Abgassteuerung einer Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen, über die das gleiche Gericht verhandeln soll. Wann das Verfahren beginnt, ist allerdings noch unklar. (19.2.2019, APA)