Dritthändler sollen es auf Plattformen wie Amazon künftig leichter haben.

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Nicht selten gehen wegen des Online-Händlers Amazon die Wogen hoch. Schon in der Vergangenheit sorgte das Unternehmen für Aufregung bei Anbietern auf seiner Plattform. Dieses Mal interveniert der österreichische Handelsverband angesichts sich sammelnder Sachverhaltsdarstellungen, wie die Kleine Zeitung berichtet.

Unnachvollziehbare Kontosperren

Vor allem Kleinunternehmen sind auf den Amazon Marketplace angewiesen, um überhaupt von Konsumenten wahrgenommen zu werden. In letzter Zeit sei es, so der Verband, aber immer wieder zu nicht nachvollziehbaren Kontosperren gekommen. Die behandelten Sachverhalte bildeten schlussendlich die Grundlage für eine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde (BWB) wegen Verdachts auf Verstöße gegen österreichisches und europäisches Kartellrecht.

Marktbeherrschende Stellung

Nun soll geklärt werden, ob der Großanbieter Amazon seine "marktbeherrschende Stellung gegenüber Händlern missbraucht". Es wurde der Verdacht geäußert, Amazon bevorzuge die eigenen Produkte gegenüber des Angebots der Händler. Das ohnehin vorhandene Machtgefälle würde sich so zu Lasten der Kleinunternehmer verschieben.

Zudem seien die Bedingungen für die Aufnahme eines österreichischen Händlers in den Amazon Marketplace alles andere als transparent. Auch hier wird Nachbesserung verlangt.

Gespräche auch auf EU-Ebene

Auch die EU ist mittlerweile tätig geworden. Man konnte sich in Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat auf einige Vorschriften einigen, die zu mehr Transparenz und Fairness führen sollen. Sie gelten nicht nur für Amazon, sondern auch für andere Verkaufsplattformen.

Unbegründete Kontosperren sind zukünftig verboten. Eine Einspruchsmöglichkeit muss geboten werden. Zudem muss öffentlich gemacht werden, nach welchen Kriterien das Warenangebot gereiht wird.

Anbieter wie Amazon, die sich auch selbst als Verkäufer positionieren, sind außerdem zur Offenlegung von vorteilhafter Produktplatzierung eigener Ware verpflichtet. Eine Neuheit ist ebenfalls, dass Unternehmensverbänden die Möglichkeit zugestanden wird, bei Verstößen gegen die Auflagen rechtliche Schritte einzuleiten. (red, 21.02.2019)