Wien – Der Österreichische Werberat (ÖWR) hat seinen Ethik-Kodex im Bereich "Influencer Marketing" aktualisiert und in ein Online-Entscheidungstool implementiert. Werbetreibenden aber auch allen handelnden Akteuren im Social Web soll damit laut ÖWR-Präsident Michael Straberger eine Orientierungshilfe für ihre Werbemaßnahmen in dieser Spezial-Disziplin geboten werden.

Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Werbung gelegt, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richtet: Bei dieser darf laut der Kodex-Ergänzung "keine offensichtliche oder versteckte Aufforderung zum Kauf des beworbenen Produktes erfolgen".

Ein weiterer Punkt gilt "gesunden Körperformen". So müsse bei Werbemaßnahmen darauf geachtet werden, "dass keine Abbildungen (Selfies, Bilder usw.) von Influencern eingesetzt werden, die ein gesundheitsschädigendes Verhalten oder gesundheitsschädigende Körperformen (z.B. Bulimie, Anorexie, Adipositas etc.) insbesondere in Bezug auf Körpergewicht propagieren".

Psychische und physische Gewalt

Hinsichtlich Diskriminierung und Ausgrenzung sei darauf zu achten, "dass Influencer auch keine psychische und verbale Gewalt anwenden". Dazu gehöre insbesondere das Verächtlichmachen Einzelner oder von Gruppen, Beschimpfungen und Drohungen sowie die Erzeugung von Angst, etwa in Form von Praktiken wie dem "Pranking".

Gerade Influencer hätten eine Verantwortung und Vorbildwirkung insbesondere gegenüber den meist jungen KonsumentInnen bis 18 Jahre, heißt es bereits in der Präambel der Kodex-Ergänzung. Neben gesetzlichen Pflichten gibt es damit laut ÖWR nun auch eine selbstregulative Verpflichtung seitens der Marktteilnehmer auf Basis des Ethik-Kodex. (red, 21.2.2019)