Die von der Regierung geplante Karfreitagsregelung – unter Bruch des von Minister Gernot Blümel gegebenen Versprechens – stellt eine schwere Diskriminierung der protestantischen Minderheit in Österreich dar. Dazu zwei Vorschläge:

Erstens: Kann die Bundesregierung nicht den Europäischen Gerichtshof um Fristerstreckung des Inkrafttretens einer Neuregelung bis zum Karfreitag 2020 ersuchen? Zahlreiche Sprüche von Höchstgerichten setzen ja Fristen, und dies sollte auch jetzt geschehen. Der Spruch des Europäischen Gerichtshofs erfolgte zu zeitnah zum Karfreitag dieses Jahres, um eine wohlüberlegte Regelung sicherzustellen. Die Stellung einer Frist bis zum Karfreitag 2020 wäre von vornherein sinnvoll gewesen, aber es geht vielleicht immer noch.

So könnte nach der Hektik dieser Tage mehr Ruhe und Zeit für sachliche Erwägungen gewonnen werden – und die Regierung hätte die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit den evangelischen Kirchen und der altkatholischen Kirche. Dies unterlassen zu haben wird mit Recht vom Synodalpräsidenten Peter Krömer scharf gerügt, wie DER STANDARD berichtete. Es könnte vielleicht auch die Bundesregierung selbst den Karfreitag 2020 als Termin setzen. Für jede Rechtsumsetzung ist eine gewisse Zeit geboten; man sollte sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, wie es offenbar geschehen ist.

Großes Ungleichgewicht

Zweitens: Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass es, historisch bedingt, in Österreich zahlreiche gesetzlich geschützte katholische Feiertage gibt. Die Halbierung des für Protestanten gesetzlich geschützten Karfreitags würde das Ungleichgewicht noch größer machen. Ich schlage als Kompromiss einen Feiertagsaustausch vor, der einen gemeinsamen "christlichen", jedoch theologisch uninteressanten Feiertag betrifft, nämlich den Pfingstmontag. Dieser wäre als gesetzlich geschützter Feiertag zu streichen, dafür würde der gesamte Karfreitag Feiertag für alle Österreicher und daher auch für alle Katholiken. Jesus von Nazareth ist für alle gestorben. Durch diesen Tausch würde es weder eine Verminderung noch eine Vermehrung der Zahl christlicher Feiertage geben.

Und was die Wirtschaft betrifft: Eine zum 8. Dezember analoge Regelung ist sicher möglich.

Ich möchte mich auch öffentlich an Kardinal Schönborn mit der Bitte wenden, einen solchen Feiertagstausch zu überdenken, da allgemein bekannt ist, wie positiv Kardinal Schönborn der ökumenischen Zusammenarbeit in Österreich gegenübersteht. (Gerald Stourzh, 21.2.2019)