Luxemburg – Im Streit über Steuervorteile für spanische Fußballvereine hat der FC Barcelona vor dem EU-Gericht einen Sieg eingefahren. Die Luxemburger Richter erklärten die Rüge der EU-Kommission für die spanische Regelung für nichtig. Millionenschwere Nachzahlungen bleiben vier spanischen Clubs damit vorerst erspart.

Die Brüsseler Behörde hatte 2016 entschieden, dass steuerrechtliche Sonderregeln für diese Vereine eine unzulässige staatliche Beihilfe seien. Dem widersprachen die Richter jetzt und hoben den Beschluss der EU-Kommission auf. Diese habe den Sachverhalt fehlerhaft gewürdigt, befand das Gericht (Rechtssache T-865/16). Die Kommission könnte aber Rechtsmittel einlegen und vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Hintergrund

Spanien hatte Profisportvereine 1990 dazu gezwungen, sich in Sport-Aktiengesellschaften umzuwandeln. Dies sollte besseres Management bewirken. Doch gewährte das Gesetz Ausnahmen für Profisportvereine, die zuvor Überschüsse erwirtschaftet hatten. Vier Clubs machten davon Gebrauch: der FC Barcelona, Real Madrid, Athletic Bilbao und Osasuna.

Sie durften als Sportvereine fortbestehen und genossen als "juristische Personen ohne Gewinnerziehungsabsicht" niedrigere Steuersätze. Dies wertete die EU-Kommission als Beihilfe. Das EU-Gericht entschied jedoch, die Behörde habe mögliche Nachteile der Rechtsform an anderer Stelle im Steuerrecht nicht ausreichend geprüft. Letztlich habe die Kommission nicht hinreichend nachgewiesen, dass tatsächlich ein Vorteil entstanden sei. Das vom FC Barcelona erstrittene Urteil gilt für alle vier Clubs, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. (APA, 26.2.2019)