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Viele sind es nicht, die eine Sauna im Haus haben. Wer über eine Heimsauna verfügt, wird künftig wohl tiefer in die Tasche greifen müssen, weil hoher Stromverbrauch in kurzer Zeit mehr kosten soll.

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Es geht um eine Menge Geld. Rund 2,3 Milliarden Euro zahlen Stromverbraucher in Österreich Jahr für Jahr allein dafür, dass die für den Betrieb von Waschmaschine, Backrohr und Kühlschrank benötigte Energie in die Häuser kommt. Die Netzgebühren machen etwa ein Drittel der Stromrechnung aus.

Was die Aufbringung des Geldes betrifft, steht nun erstmals seit Liberalisierung des Strommarktes vor fast zwei Jahrzehnten eine Änderung an. Wer in kurzer Zeit viel Strom aus dem Netz zieht, soll künftig mehr Netzgebühren zahlen als bisher. Das sehen Vorschläge der E-Control für eine "gerechtere" Aufteilung der Netzkosten vor, die an das zuständige Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermittelt wurden.

Netznutzungsentgelt im Fokus

Der zentrale Änderungsvorschlag, der im Positionspapier "Tarife 2.0" der Regulierungsbehörde zu finden ist, betrifft das Netznutzungsentgelt. Das ist jene Komponente, die rund drei Viertel der gesamten Netzkosten von 2,3 Milliarden Euro ausmacht. "Hier empfehlen wir in Anlehnung an andere europäische Länder die flächendeckende Einführung eines leistungsbezogenen Entgelts", sagte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch.

Derzeit besteht das Netznutzungsentgelt für Haushalts- und Gewerbekunden in Österreich aus einer Arbeitskomponente und einer Pauschale. Letztere ist mit 30 Euro im Jahr gedeckelt. Das heißt, dass Haushalte mit einer Schnellladevorrichtung in der Garage oder einer Heimsauna im Keller und entsprechend hohem Strombedarf in kurzer Zeit gleich viel wie Haushalte zahlen, die das Netz weniger beanspruchen. "Das ist nicht verursachungsgerecht", sagte Urbantschitsch.

50 Euro Mehrkosten pro Jahr

Einer Überschlagsrechnung der E-Control zufolge belaufen sich die Mehrkosten für Haushalte mit außergewöhnlicher Netzbeanspruchung auf 50 Euro im Jahr. Das Gros der Kunden – etwa 87 Prozent – würde, abhängig vom Verbrauchsmuster, etwa 20 Euro mehr oder weniger zahlen, 60 Prozent definitiv weniger.

Zur Umsetzung der Vorschläge ist eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (Elwog) notwendig. In Kraft treten sollte die Änderung sinnvollerweise dann, wenn die meisten Haushalte über einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) verfügten, sagte Urbantschitsch: "2020 ist noch zu früh. Ab 2021 sollte der Rollout der Smart Meter aber einen Grad erreicht haben, dass die neuen Netztarife angewandt werden können."

Ohne Smart Meter geht nichts

Für eine leistungsbezogene Spezifikation der Netztarife sei ein digitaler Stromzähler unerlässlich, der anders als die bisher eingebauten analogen Ferrariszähler den Stromverbrauch in Viertelstundenabständen misst. Für den Betreiber eines Stromnetzes sei es entscheidend zu wissen, wie viel Leistung oder Kapazität er seinen Kunden zur selben Zeit zur Verfügung stellen muss. Die höchsten Viertelstundenwerte aller Haushalte liefern die Berechnungsbasis.

Wenn es gelänge, den Stromverbrauch im Zeitablauf zu glätten, könnten teure Netzausbauten, die letztlich von den Stromkunden über höhere Netzgebühren zu zahlen sind, hintangehalten werden, sagte Urbantschitsch. Von Haushalten, die Smart-Meter-Funktionen wie das Speichern und Übertragen von Tages- und Viertelstundenwerten verweigern und bei ihrem Netzbetreiber um ein Opt-out ansuchen, müsste der höchste gemessene Viertelstundenwert abrufbar sein. Das ist laut derzeitiger Gesetzeslage nicht möglich und müsste noch geändert werden.

Opt-out-Rate unter zwei Prozent

Ende Februar hatten rund 20 Prozent der österreichischen Haushalte einen Smart Meter eingebaut, in Oberösterreich 80 Prozent, bei den Stadtwerken Feldkirch 100 Prozent. In Wien hat der Zählertausch im Herbst begonnen.

Die Opt-out-Rate liegt laut Urbantschitsch bis jetzt bei "unter zwei Prozent". Rund 14 Prozent der Haushalte hätten angesucht, dass alle Smart-Meter-Funktionen freigeschaltet werden (Opt-in). (Günther Strobl, 28.2.2019)