Köstinger legte einen Entwurf für das Biomassegrundsatzgesetz vor.

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Wien – Das Tauziehen um die Verlängerung der Ökostromförderungen geht in die nächste Runde. Ein neuer Anlauf von Umweltministerin Elisabeth Köstinger sorgt nun erneut für scharfe Kritik. Die SPÖ ortet eine Verteuerung von Strom, weil die ÖVP-Ministerin nun eine neue Abgabe auf Landesebene einführen wolle.

SPÖ-Energiesprecherin Muna Duzdar sprach zudem von einem Fleckerlteppich, weil künftig die Länder die Höhe dieser Abgabe festlegen könnten. Für die Stromkunden bedeute dies: "Wieder eine Abgabe mehr", sagte Duzdar.

Faktisch ändert sich am bisherigen System betreffend die Kompetenzen einiges, in der Praxis dürften die Folgen aber überschaubar sein. Köstinger wollte die auslaufenden Förderungen für 47 Biomasseanlagen erst mit Bundesgesetz verlängern, doch legte sich die SPÖ im Bundesrat quer. Das war möglich, weil Energieangelegenheiten in der Ausführung Ländermaterie sind. Bei abweichenden Bestimmungen hat die zweite Kammer ein Vetorecht.

Grundsatzgesetz

Nun wählt Köstinger einen anderen Weg: Sie legte einen Entwurf für ein Grundsatzgesetz vor, bei dem die Länder für die ausführenden Bestimmungen zuständig sind. Ihnen wird nun auch die Möglichkeit eingeräumt, die Höhe der Einspeisetarife per Verordnung festzulegen. Die Länder sollen sich auf Sachverständigengutachten stützen, die Netzbetreiber die Zuschläge im Konzessionsgebiet des jeweiligen Bundeslandes einheben und diese monatlich an die Ökostromabwicklungsstelle abführen.

Grundsätzlich könnten die Länder die Förderung auch aus ihren eigenen Budgets finanzieren, es sei aber nicht das Ziel, dass jedes Bundesland seine eigene Lösung findet, sagte Köstinger. Man gehe davon aus, dass die Förderung wie bisher von den Stromkunden finanziert werde. Es geht in Summe um rund 150 Millionen Euro für einen Zeitraum von drei Jahren.

Das Grundsatzgesetz soll mit einfacher Mehrheit im April im Nationalrat und im Mai im Bundesrat beschlossen werden. Das neue Gesetz ist als Übergangslösung für die weitere Förderung unrentabler Biomasse-Kraftwerke gedacht, bis das neue "Erneuerbaren Ausbau Gesetz" (EAG) in Kraft tritt. (red, 27.2.2019)