Peter Weinzierl, ehemaliger Chef der Meinl Bank, will gegen das nun ergangene Urteil vorgehen.

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Wien – Seit mehr als zehn Jahren wird im Anlageskandal rund um Meinl Bank und Meinl European Land (MEL) ermittelt. Die Causa MEL hat aber auch einen zivilrechtlichen Aspekt. Anleger klagten die Privatbank auf Schadenersatz. Hier gebe es nun einen "Meilenstein", zitiert der "Kurier" Gerhard Wüest, den Chef des Prozessfinanzierers Advofin. Demnach gibt es ein Urteil mit Folgen.

"Wir haben 2.500 Klagen eingebracht und erhalten jede Woche 15 bis 20 neue Urteile", sagt Wüest. "Jetzt ist uns aber ein Meilenstein gelungen. Wir haben erstmals ein Schadenersatzurteil gegen den früheren Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl persönlich erstritten." Advofin-Anwalt Ulrich Salburg ergänzt: "Das ist das erste Mal, dass ein Meinl-Bank-Vorstand persönlich zur Haftung verurteilt wurde." Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.

Auch Julius Meinl V. persönlich belangbar?

Die Anwälte gehen nun laut "Kurier" davon aus, dass sie auch Ex-Banker Julius Meinl V. in weiteren Prozessen persönlich belangen können. Kernvorwurf im 66-seitigen Urteil ist laut dem Zeitungsbericht arglistige Täuschung durch irreführende Ad-hoc-Meldungen und Marktmanipulation. Die Vorwürfe richteten sich gegen Weinzierl und Meinl. Die Privatbank, Weinzierl und Meinl V. bestreiten alle Vorwürfe vehement. Die Zeitung schreibt, dass dem Vernehmen nach Berufung eingelegt wird.

Laut diesem neuesten Urteil erklärten die Bank und Ex-Vorstand Weinzierl, dass sie in die Erstellung der "unrichtigen beziehungsweise unvollständigen Ad-hoc-Meldungen der Immobilienholding MEL nicht involviert gewesen seien". Im Urteil heißt es hingegen: "Das Gericht hat keine Zweifel, dass Julius Meinl zum Zeitpunkt der Schaltung der Ad-hoc-Meldungen über den Erfolg der Kapitalerhöhungen deren inhaltliche Unrichtigkeit und Eignung zur Irreführung für Marktteilnehmer bewusst war."

Ermittlungen dauern an

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa MEL gegen Meinl V. und andere dauern indes an. Zwar haben die Ermittler von der Sonderkommission MEL im Herbst ihren Abschlussbericht vorgelegt – nun aber hat die Staatsanwaltschaft entschieden, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Laut Schreiben vom 10. Jänner an die Beschuldigten soll ein Sachverständiger eine Expertise "zur Frage des hypothetischen ('richtigen') Börsenkurses" der MEL-Zertifikate zwischen 1. Jänner 2005 und 23. August 2007 erstellen.

In diesem Zeitraum seien die Anleger gemäß bisherigen Ermittlungsergebnissen von den Beschuldigten getäuscht worden und zum Ankauf (oder Nicht-Verkauf) von MEL-Zertifikaten verleitet sowie geschädigt worden. Wie hoch dieser behauptete Schaden genau ist, das ist aber auch nach neun Jahren der Ermittlungen nicht klar. Das Landeskriminalamt Niederösterreich hält in seinem Abschlussbericht fest, dass sich die Ermittlung der Schadenshöhe schwierig gestalte, zumal viele Millionen Transaktionen zu prüfen, chronologisch zu systematisieren und einzelnen Personen zuzuordnen seien. Das zu tun übersteige aber die Ressourcen der Kriminalpolizei. (APA, red 28.2.2019)