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Max Hauke, hier beim 50-Kilometer-Rennen bei den Olympischen Spielen 2018 in Pyeongchang, wurde bei der Drogenrazzia mit einer Blutinfusion noch im Arm gefilmt. Das Videomaterial landete bei österreichischen Medien, einige von ihnen veröffentlichten es.

Foto: Reuters/KAI PFAFFENBACH

Der Blick schockiert, die Blutinfusion noch im Arm, im Hintergrund steht ein Polizist: Auf dem wenige Sekunden dauernden Film ist ÖSV-Langläufer Max Hauke beim Eigenblutdoping zu sehen. Das Video ist am Mittwoch bei der Dopingrazzia entstanden, die zu Haukes Festnahme geführt hat. Einer der Ermittler soll das Material an die Öffentlichkeit gespielt haben. Medien wie der ORF (Kurzsport im TV und online), krone.at oder heute.at haben die acht Sekunden dauernde Sequenz veröffentlicht – und damit eine Medienethikdebatte ausgelöst. Die Causa könnte auch ein rechtliches Nachspiel haben. Klagt Hauke, stünden seine Chancen laut Juristen gut, denn die Veröffentlichung des Videos könnte gegen seine Persönlichkeitsrechte verstoßen.

Konsequenzen für Ermittler

Jener Beamte, der den Film publikgemacht haben soll, wurde am Freitag ausgeforscht. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen ihn jetzt wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Das Innenministerium befasst sich mit den disziplinarrechtlichen Folgen.

Die Festnahme Haukes selbst war dem Vernehmen nach nicht friktionsfrei abgelaufen. Bevor der 26-jährige Steirer noch mit der Nadel im Arm ertappt wurde, war eine im Haus offensichtlich zur Behandlung der Sportler anwesende, mutmaßliche Krankenschwester als mögliche Komplizin dingfest gemacht und sofort abtransportiert worden. Die routinemäßig mit einer Bodycam aufgenommene Aktion gegen Hauke geriet in der Folge ins Stocken, da kein medizinisches Personal anwesend war, um den Sportler von seiner Infusion zu befreien. Es musste die Rettung gerufen werden, die immerhin flott vor Ort war.

ORF entfernte den Ausschnitt aus der TVthek

Der ORF, aber auch krone.at nahmen den Film am Freitag wieder vom Netz.* "Die Entscheidung, das Video einmalig zu zeigen, war eine sehr kurzfristige, letztlich gaben die Aktualität, das öffentliche Interesse und die Brisanz des Themas den Ausschlag", argumentiert der ORF auf Anfrage des STANDARD, "zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Athleten" wurde es später aus der TVthek entfernt.

Der ORF hat den Mitschnitt aus der TVThek entfernt.
Foto: Screenshot / ORF TVThek

Susanne Kissich vom Institut für Zivilrecht der Uni Graz hält die Veröffentlichung aus "persönlichkeitsrechtlicher Sicht" für problematisch, auch wenn die wahrheitsgemäße Berichterstattung über den Dopingskandal zweifellos durch ein berechtigtes Öffentlichkeitsinteresse gedeckt sei. "Die unnötige Bloßstellung verletzt Persönlichkeitsrechte wie etwa den Bildnisschutz; zu prüfen wäre auch eine Verletzung der Unschuldsvermutung", sagt Kissich zum STANDARD.

Zu dieser Einschätzung kommt auch Rechtsanwältin Margot Rest von der Kanzlei Ruggenthaler, Rest und Borsky. "Der Sachverhalt erinnert stark an die Festnahme Peter Seisenbachers in seinem privaten Bereich lediglich mit einer Unterhose bekleidet auf seinem Sofa." Laut dem Obersten Gerichtshof stellten die in Medien publizierten Fotos von der Verhaftung des Ex-Judoka und Trainers eine Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs dar.

Kein Informationswert

Anwältin Rest sieht eine Analogie zum Hauke-Video. "Auch er wird im privaten Bereich aufgenommen, und er wird für ihn vollkommen überraschend in einer für ihn vollkommen kompromittierenden Situation gefilmt." Die Aufnahmen hätten keinen zusätzlichen Informationswert zu den bereits bekannten Vorwürfen, sondern primär einen "voyeuristischen Charakter" und seien geeignet, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen. Hauke hätte gute Chancen, Medien zu klagen: "Diesen Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich muss der Langläufer, insbesondere auch im Lichte der aktuellen oberstgerichtlichen Judikatur, nicht hinnehmen."

Vorverurteilung, wenn Medien Beweismittel bringen

Kommunikationswissenschafterin Larissa Krainer von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt kritisiert das Zusammenspiel zwischen Polizei und Medien: "Ich halte die Weitergabe von Beweismitteln an Medien wie deren Veröffentlichung durch Medien für problematisch, zumal polizeiliche Beweismittel ja der Urteilsfindung durch die Justiz dienen sollen, wozu auch die Prüfung ihres gerechtfertigten Zustandekommens sowie der Authentizität von Situation wie Person gehören sollte." Würden alle Beweismittel jeweils im Vorfeld von Verhandlungen öffentlich verbreitet, wäre Vorverurteilungen aller Art wohl Tür und Tor geöffnet, so Krainer zum STANDARD: "Gerade in so heiklen Fällen halte ich eine sorgfältige Gewaltentrennung für dringend geboten."

Die Causa schlägt auch beim Österreichischen Presserat auf. Laut Geschäftsführer Alexander Warzilek wird sich das Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse in seiner nächsten Sitzung am 7. März mit dem Fall befassen und entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Bis Freitagnachmittag gab es eine Beschwerde eines Lesers. (Oliver Mark, 1.3.2019)

*Update: "Krone"-Sportchef Max Mahdalik versichert in einer Stellungnahme, dass eine Klage keine Rolle gespielt habe. Wir haben daher den Teil "wohl auch aus Angst vor Klagen" entfernt.