Der deutsche Rapper Denis Cuspert alias Deso Dogg schloss sich dem "Islamischen Staat" an.

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Berlin – Die deutsche Regierung will einem Bericht zufolge deutschen IS-Kämpfern unter bestimmten Bedingungen die Staatsangehörigkeit entziehen. Der Plan, auf den sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) Regierungskreisen zufolge geeinigt hätten, sehe eine Ausbürgerung vor, wenn die IS-Kämpfer eine zweite Nationalität hätten, volljährig seien und sich künftig an Gefechten beteiligten, berichteten die "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR am Sonntag. Die Regel solle nicht für die Kämpfer der Extremistenmiliz gelten, die bereits in Haft seien.

Doppelstaatler verlieren nach geltender Gesetzeslage den deutschen Pass, wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen Streitkräften Dienst tun. Für Kämpfer in Milizen wie den Kampfverbänden des Islamischen Staats (IS) gilt diese Regelung allerdings nach gängiger Rechtsauffassung nicht, weil die Jihadistenmiliz trotz ihres Namens keine "Staatsqualität" hat.

Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sieht vor, dies zu ändern. Allerdings gibt es für das Vorhaben rechtliche Hürden – etwa ob eine solche Regelung rückwirkend möglich wäre oder nur für künftige Fälle gelten würde.

Seehofer für Verschärfung

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete am Samstag unter Berufung auf den Entwurf aus dem Innenministerium, Seehofer habe etwa eine Verschärfung der Regelungen für Kinder unter fünf Jahren geplant, deren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig für sich und ihre Familien erlangt haben. Bisher haben Behörden in solchen Fällen einen Ermessensspielraum.

Auch sollte dem Bericht zufolge eine Ausnahme eingeschränkt werden, die es Einwanderern nach der Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihren bisherigen Pass zu behalten. Diese Sonderregelung erspart es Flüchtlingen bisher, noch einmal Kontakt zu den Behörden ihres Herkunftsstaates aufzunehmen, aus dem sie geflohen sind.

"Nicht in jedem Fall ist bei Asylberechtigten und gleichgestellten Schutzbedürftigen die Stellung eines Entlassungsantrags bei der Auslandsvertretung ihres Herkunftsstaates von vornherein unzumutbar", zitierte das RND. Auch sei in Betracht zu ziehen, Vertrauenspersonen oder Rechtsanwälte mit der Vorsprache in der Auslandsvertretung zu beauftragen.

Die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten am Samstag, jeder dritte aus der Kriegsregion Syrien und Irak zurückgekehrte Islamist sei aktiv an Kämpfen beteiligt gewesen. Diese s.chätzungsweise 100 Personen seien laut Bundesinnenministerium "unverändert im F.okus polizeilicher und justizieller Ermittlungen". Die Sicherheitsbehörden gehen laut Bericht von insgesamt mehr als 1050 deutschen Islamisten aus, die seit 2013 in Richtung Syrien und in den Irak gereist sind.. (APA, AFP, 2.3.2019)