Die Polizei musste einen mutmaßlichen Tierquäler vor Racheaktionen beschützen.

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Kaum ein Thema ist so geeignet, den Onlinemob zu triggern, wie das Quälen von Vierbeinern. Das zeigt wieder einmal der Fall eines jungen Wieners, der sich selbst bei der Misshandlung eines Hundes filmte. Der 20-Jährige passte auf den Schoßhund einer 18-jährigen Freundin auf. Er ließ das Tier offenbar allein in seiner Wohnung, woraufhin es dort sein Geschäft erledigte. Als Rache dafür würgte er den Hund und schleuderte ihn gegen die Wand. Davon machte er Videos, die er seiner Freundin schickte, die wiederum die Polizei alarmierte.

Tierquäler online geoutet

Allerdings wurden nicht nur die Behörden informiert, sondern auch das Internet. Rasch gelangten die Videos des 20-Jährigen auf Facebook, wo sie in diversen Gruppen verbreitet wurden. Dabei wurde auch das Facebook-Profil des Wieners verschickt, wodurch Nutzer seinen vollen Namen erfuhren. Das sorgte wiederum die Polizei, die vorsorglich mit einer Bereitschaftseinheit im Wohnhaus des 20-Jährigen wartete und mehrere Identitätsfeststellungen durchführte.

Die zahlreichen Drohungen und Gewaltaufrufe gegen den Nutzer könnten nun auch für Tierfreunde ein juristisches Nachspiel haben. Die Polizei gibt auf Anfrage des STANDARD bekannt, dass momentan "sehr viele Kommentare" gesichtet werden. Die Auswertung dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen, eine konkrete Anzahl an Delikten ist noch nicht abschätzbar.

Strafrechtlich relevante Postings

Dass das Quälen von Tieren Emotionen auslöst, ist verständlich, und dass dabei auch strafrechtliche "rote Linien" überschritten werden, durch mehrere Fälle von Hetzjagden im Netz gut dokumentiert. Vor fünf Jahren sorgte etwa eine Attacke auf den Hund "Bubi" für Entsetzen. Das Tier verstarb, nachdem ein Unbekannter ihm bei einer U-Bahn-Station mehrere Tritte gegeben hatte. Daraufhin schrieben Nutzer ein "Kopfgeld" auf den Unbekannten aus, die Besitzerin des verstorbenen Hundes mutmaßte über einen etwaigen Täter und stellte dazu Videos online. Sie entschuldigte sich, als sich der Mann bei der Polizei meldete und ein Alibi lieferte.

Nicht der erste Vorfall

In der Schweiz kursierten 2014 nach Tierquäler-Videos Fotomontagen des Übeltäters, dem virtuell ein blaues Auge zugefügt wurde. Auch hier gab es Polizeischutz, nachdem der Onlinemob die Adresse des Mannes veröffentlicht hatte. Schlagend wird in derartigen Fällen etwa das Delikt der gefährlichen Drohung, das eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen kann. Aber auch die üble Nachrede oder Beleidigung könnten infrage kommen. Die Polizei warnte wiederholt vor Selbstjustiz.

Dem gequälten Hund steht immerhin ein hoffentlich positiver Ausgang der Causa bevor: Die 18-jährige Besitzerin, die nur zeitweise auf den Hund aufpassen konnte, hat mit der Hilfe einer Tierschutzorganisation ein neues Zuhause für den Vierbeiner gefunden. Schon am Montag soll er dorthin übersiedeln. Nach ersten veterinären Untersuchungen sind keine langfristigen Schäden zu erwarten. (fsc, 4.3.2019)