Wien – Die Aufregung um die Karfreitagsregelung ebbt nicht ab. Die Gewerkschaft lässt diese nun prüfen, wie Bernhard Achitz, leitender Sekretär des ÖGB im Ö1-Morgenjournal erklärt. Denn um die Regelung umzusetzen muss nicht nur in den Generalkollektivvertrag, sondern auch in Branchenkollektivverträgen, in denen Ruhebestimmungen für den Karfreitag vorgesehen sind, eingegriffen werden.
Dazu kommen laut Achitz auch innerbetriebliche Bestimmungen, die Ausnahmen gegenüber der neuen Rechtslage beinhalten. Einige 100.000 Arbeitnehmer wären davon betroffen, so Achitz laut dem Bericht. Ein Gutachter soll für den ÖGB den rechtlichen Eingriff bewerten. Am Ende könnte – so Achitz – eine Anfechtung beim Verfassungsgericht herauskommen. Die Novelle zum Arbeitsruhegesetz wird nächste Woche durch den Bundesrat gehen und dann in Kraft treten. (red, 5.3.2019)