In Lagern im syrischen Norden sind tausende IS-Terroristinnen und Terroristen gefangen.

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Wie umgehen mit IS-Kämpfern? Diese Frage stellt man sich auch in Berlin, seit US-Präsident Donald Trump die Europäer aufgefordert hat, diese zurückzunehmen und in ihren Heimatländern vor Gericht zu stellen. Groß ist die Begeisterung der deutschen Regierung nicht. Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) haben nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Anzahl der möglichen Rückkehrer einschränken soll.

Dieser sieht vor, dass IS-Kämpfern die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird. Allerdings gibt es dafür einige gravierende Einschränkungen: Die Betreffenden müssen noch mindestens einen weiteren Pass besitzen, dürfen also nach einem allfälligen Entzug des deutschen Passes nicht staatenlos werden. Zudem müssen sie volljährig sein und sich nachweislich an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland beteiligt haben.

Schwerwiegender Eingriff

Allerdings wird das Gesetz nicht jene treffen, die sich derzeit im Irak und in kurdischen Lagern Nordsyriens befinden. Denn ein so schwerwiegender Eingriff kann nicht rückwirkend geschehen, im Artikel 16 Grundgesetz heißt es: "Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden." Allerdings kann die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn jemand in die Armee eines fremden Staates eintritt. Der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg schlägt daher vor, die Kämpfer des IS so zu behandeln, als seien sie im Dienste einer staatlichen Armee. Dann hätten sie den deutschen Pass schon verloren.

Der Gesetzesentwurf geht nicht so weit, im Innenministerium spricht man von "präventiver Wirkung" für die Zukunft.

Die deutschen Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass in den vergangenen Jahren rund 1.050 Islamisten aus Deutschland Richtung Syrien und Irak ausgereist sind, um sich dort der Terrorgruppe IS anzuschließen. 200 sollen gestorben sein, 350 nach Deutschland zurückgekehrt sein. Rund 200 sind noch vor Ort. (Birgit Baumann aus Berlin, 5.3.2019)