Brüssel – Im Prozess um den tödlichen Angriff auf das Jüdische Museum in Brüssel hat der Angeklagte Mehdi Nemmouche seine Unschuld bekräftigt. Er sei "ausgetrickst" worden, sagte der 33-jährige Franzose am Dienstag in seiner letzten Aussage. Sein Anwalt habe vor Gericht "die Gründe erklärt, warum ich von Anfang an geschwiegen habe". Es habe sich nicht um "Respektlosigkeit" von seiner Seite gehandelt.

Nemmouches Aussage, ihm sei eine "Falle" gestellt worden, entspricht der Verteidigungsstrategie seiner Anwälte. Demnach soll Nemmouche von iranischen oder libanesischen Geheimdienstagenten in "eine gezielte Hinrichtung von Mossad-Agenten" hineingezogen worden sein. Die Ermittler sehen dafür jedoch keinerlei Belege.

Staatsanwalt Yves Moreau forderte Nemmouche auf, "Schluss mit den Witzen" zu machen, und bezeichnete die Argumente der Verteidigung als "kompletten Unsinn".

Für den Hauptangeklagten war es die letzte Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. Nachdem Nemmouche während der vierjährigen Ermittlungen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, hatte er angekündigt, vor Gericht zu sprechen. "Er wird nicht stumm bleiben, er wird Erklärungen liefern", sagte sein Anwalt Henri Laquay bei einer Voranhörung im Dezember.

Angeklagter will "später" antworten

Während des achtwöchigen Gerichtsverfahrens wies Nemmouche Fragen der Vorsitzenden Richterin immer wieder zurück und kündigte an, "später" zu antworten. Bei den angeblichen israelischen Geheimdienstagenten soll es sich um das Ehepaar Miriam und Emmanuel Riva handeln, das bei dem Anschlag zusammen mit zwei anderen Menschen getötet wurde.

Nemmouche wird zur Last gelegt, die vier Menschen am 24. Mai 2014 in der Eingangshalle des Museums im Zentrum der belgischen Hauptstadt getötet zu haben. Sechs Tage darauf wurde er in Marseille im Besitz der Tatwaffen – eines Revolvers und eines Sturmgewehrs – festgenommen. Seit dem 10. Jänner muss sich Nemmouche in Belgien vor Gericht verantworten.

Nemmouches ebenfalls angeklagter mutmaßlicher Komplize, Nacer Bendrer, soll wegen Beihilfe schuldig gesprochen werden. Das Urteil wird am kommenden Donnerstag erwartet. Später wird über das mögliche Strafmaß entschieden. (APA, 5.3.2019)