Bei Sujets wie diesem fiel es dem Medienrechtler besonders schwer, "gewissen Nutzen für die Allgemeinheit" zu erkennen.

Foto: Faksimile: BMVIT/Österreich

Wien – Kommende Woche veröffentlicht die Medienbehörde wieder, für wie viele Millionen welche Ministerien, Länder und öffentliche Firmen in welchen Medien geworben haben. Was sie schalten, verfolgt Michael R. Kogler als Zeitungsleser. Und wie sie damit das Medientransparenzgesetz verletzen. Kogler findet "inhaltsleere Slogans im Sinne einer beschönigenden Imagepflege". Die verbietet das Gesetz seit 2012.

Kogler ist einer der wichtigsten Experten des österreichischen Medienrechts, er lehrt am Wiener Juridikum und an der FH Wien, schreibt Grundlagenwerke wie Österreichische Rundfunkgesetze. Und er hat als stellvertretender Leiter der juristischen Abteilung Medienangelegenheiten im Kanzleramt das Medientransparenzgesetz mitverfasst.

Mehr als 5000 Stellen und Firmen müssen melden

Das Gesetz verlangt, dass mehr als 5000 Stellen und Firmen der Medienbehörde melden, wie viel sie periodischen Medien für Werbung überwiesen haben. Mit einigen Ausnahmen – weniger als 5000 Euro Buchungsvolumen pro Quartal und Medieninhaber sind ebenso wenig zu melden wie Werbung auf Zeitungsentnahmetaschen. Die können Medien mehr einbringen als Inseratenseiten. 170 bis 200 gemeldete Millionen pro Jahr sind nur (großer) Teil der öffentlichen Werbebuchungen.

Das Gesetz regelt auch, wie Ministerien, Länder und Co werben dürfen. Präsident, Regierungsmitglieder oder Staatssekretäre dürfen weder abgebildet noch genannt werden. Und die Werbung muss "ausschließlich" ein "konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit" decken. Verboten ist Öffi-Werbung ohne konkreten Informationsgehalt, die "ausschließlich" oder auch nur "teilweise der Vermarktung" der Politiker dienen. Das Gesetz sieht aber keine Sanktionen vor.

Fälle, die dem Gesetz nicht genügten

Im vierten Quartal 2018 fand Kogler eine Reihe von Fällen, die aus seiner "strengen" Sicht dem Gesetz nicht genügten. In einem Beitrag für die Zeitschrift für Informationsrecht hat er sie analysiert:

  • "Ausschließlich Imagepflege" betreibe etwa "Unser Heer" mit der Kampagne Wir schützen Österreich: "Allfällige Erhöhung des Sicherheitsgefühls" sei kein "Sachinformationsgehalt".
  • "Verzweifelt nach Nutzen sucht" Kogler in der großen Kampagne Näher dran. Da für mich. Niederösterreich – Wir haben noch viel vor: "Selbst Rätselfreunde" würden "keine konkret verwertbaren Informationen finden".
  • "Unter dem Nutzungsaspekt völlig nichtssagend" findet Kogler zwei Oberösterreich-Sujets. Max. Heimisch führe nur zur Website von Landesrat Max Hiegelsberger. Neue Zeiten verweise (ohne Namen) auf den "Landeshauptmann von Oberösterreich".
  • Keinen "feststellbaren potenziellen Nutzen" sah Kogler in einer Annonce des Finanzministeriums unter dem Titel Entlastung Österreich.
  • "Unnützes Wissen", aber keinen "gewissen Vorteil" der Allgemeinheit erkennt Kogler in Sujets des Verkehrsministeriums über Österreichs Verkehr der Zukunft und ein Aktionspaket Automatisierte Mobilität.
  • "Bescheidenen Informationsgehalt" sieht Kogler auch bei Europa das schützt des Bundeskanzleramts. Er vermisst Information zudem in der ganzseitigen Herzlichen Gratulation des Sportministeriums an das Olympic Youth Team, in So schafft Österreich die Digitalisierung des Wirtschaftsministeriums, in Autonomie braucht Chancen des Bildungsministeriums und Zur Reform der Sozialversicherung des Sozialministeriums.

"Imagepflegerische Allgemeinplätze" mit etwas Info findet Kogler in vielen Inseraten Wiens – von Grätzelbelebung und "Umwelt-Musterstadt" bis "Wien Kann" und Radeln im Winter.

Tatsächlich Infos böten indes Inserate von Ministerien zum Portal konsumentenfragen.at, zu kliniksuche.at, über neue Lehrerausbildung, über Arbeitnehmerveranlagung und das Bürgerservice des Kanzleramts oder auch über das Stadtservice und das virtuelle Amt in Wien oder das "Miteinander" in Oberösterreich.

Das Bundeskanzleramt könnte ja Quartal für Quartal in doppelseitigen Inseraten die Ministerien, Länder und Stellen "sachlich darüber informieren", wie man gesetzeskonform wirbt, regt Kogler augenzwinkernd an. (Harald Fidler, 7.3.2019)