Berlin – Das Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland hat seit 2014 mehr als 5.000 Hinweise auf mögliche Kriegsverbrecher unter Asylsuchenden erhalten. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg hervor, über die am Donnerstag zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet hatte.

Die meisten Hinweise beziehen sich auf Folterer, Terroristen, Milizionäre und Funktionäre, die sich noch im Herkunftsland aufhalten. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Flüchtlinge ihre früheren Peiniger in Deutschland wiedererkannt haben. Im Februar waren in Berlin und Rheinland-Pfalz zwei Syrer festgenommen worden. Die beiden ehemaligen Mitarbeiter des Allgemeinen Geheimdienstes sitzen jetzt in Untersuchungshaft.

Unkonkrete Hinweise

Dass bisher nur ein Bruchteil der Hinweise von Flüchtlingen zu Ermittlungsverfahren geführt hat, liegt einerseits an der hohen Arbeitsbelastung der mit diesen Fällen betrauten Beamten in Polizei und Justiz. Weitere Gründe sind falsche Anschuldigungen und die oft sehr schwierige Beweislage bei Verbrechen, die im Ausland begangen wurden. Einige Hinweise sind zudem so unkonkret, dass sie keinen Ermittlungsansatz bieten – etwa wenn jemand bei der Asyl-Anhörung erzählt, er habe auf seiner Flucht gesehen, wie ein Kämpfer der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) einen anderen Flüchtenden erschossen habe.

Das heißt aber nicht, dass Kriegsverbrecher, die in Deutschland mit falscher Identität ein neues Leben begonnen haben, auch in Zukunft keine Strafverfolgung fürchten müssen. Denn Verbrechen des Völkerstrafgesetzbuches unterliegen keiner Verjährung.

Nur in wenigen Fällen Ermittlungen

Laut dem deutschen Innenministerium gab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von 2014 bis Anfang 2019 rund 5.000 Hinweise auf "Straftaten nach dem Völkerrecht" an das Bundeskriminalamt und den Generalbundesanwalt weiter. Von anderen Stellen kamen 210 weitere Hinweise. Nur in 129 Fällen wurden Ermittlungen zu konkreten Verdachtsfällen aufgenommen. In den Jahren 2015 und 2016, also auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszuzugs, gab es 3.810 Hinweise, es kam jedoch nur zu 28 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 38 Beschuldigten.

Deutschlands Innenminister Horst Seehofer betonte am Rande eines EU-Innenministertreffens in Brüssel, die Informationen seien aber "nicht einfach von den Sicherheitsbehörden abgelegt worden, sondern natürlich geprüft worden, auch nach Prioritäten geschichtet worden". Er lege trotzdem "Wert darauf, dass ich als Minister noch auch schriftlich einen Bericht bekomme, damit die Öffentlichkeit dann informiert werden kann, was mit diesen Meldungen konkret geschehen ist." Wenn es etwas aufzuarbeiten gebe, werde dies geschehen. Die Bundesanwaltschaft wollte sich zur Zahl der Ermittlungsverfahren nicht äußern.

Woher die Beschuldigten kommen

Die FDP-Innenexpertin Teuteberg mahnt: "Kriegsverbrecher dürfen in Deutschland keinen Schutz bekommen. Das sind wir auch den Opfern schuldig." Sie habe Zweifel, ob die Bundesregierung das in den letzten Jahren immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt habe. Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, sind unter den Beschuldigten zwölf Deutsche. Weitere Beschuldigte kamen unter anderen aus Syrien, Afghanistan, Gambia und dem Irak. (APA, dpa, 7.3.2019)