Hier auf "OK" zu klicken bringt nichts. In aktuellen Browsern kann das Fenster beziehungsweise der Tab aber problemlos geschlossen werden.

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Was von vielen als relativ harmloser Scherz verstanden werden dürfte, findet man bei Japans Behörden gar nicht lustig. Vor kurzem handelte sich ein 13-jähriges Mädchen Probleme mit der Polizei ein. Ihr Vergehen: Sie hatte einen Link zu einem "unschließbaren Pop-up-Fenster" verbreitet, berichtet ZDNet.

Links dieser Art machen schon seit der Frühzeit des Internets immer wieder die Runde. Sie führen auf Seiten, die derart gestaltet sind, dass sie ständig neue Pop-ups öffnen oder eine Benachrichtigung einblenden, die immer wieder erneut auftaucht und ein Schließen der Seite verhindert.

Aktuelle Browser sind gewappnet

Gegen das massenhafte Auftauchen von Pop-ups, das nicht nur aufgrund von solchen Streichen zu viel Nutzerfrust geführt hatte, haben die Entwickler der bekannten Browser längst etwas unternommen. Zum einen hat sich eine Organisation in Tabs statt Seiten durchgesetzt, zum anderen verhindern die Browser das massenhafte, automatische Öffnen weiterer Seiten.

Und auch permanent auftauchende Benachrichtigungen können bei aktuellen Desktop-Browsern das Schließen einer Seite nicht mehr verhindern, sorgen teilweise aber noch auf Mobilgeräten für Ärger.

Mädchen kam mit Belehrung davon

Dieser Art gestaltet waren auch die von der Jugendlichen verlinkten Seiten. Den zugrunde liegenden Code hatte sie allerdings nicht selbst geschrieben. Er dürfte in verschiedenen Foren geteilt worden sein, vermuten die Ermittler. Eine im Web Archive gesicherte Version der Prank-Seite findet sich unter diesem Link (Öffnen auf eigene Gefahr).

Das Mädchen kam allerdings glimpflich davon. Sie musste sich einer Art Belehrung durch die Polizei unterziehen, weitere Maßnahmen wurden nicht gesetzt. Die 13-Jährige entschuldigte sich mit einem öffentlichen Statement und gab an, die Links nur zum Spaß verbreitet zu haben. Es soll zudem auch zu zwei Hausdurchsuchungen bei zwei Männern gekommen sein, die ebenfalls Links zum "unschließbaren" Pop-up verbreitet hatten.

Strenge Gesetze

In Japan ist die Gesetzgebung in Bezug auf Cyberkriminalität sehr streng. Wegen "Cryptojackings", also des ungefragten Nutzens der Rechnerressourcen von Besuchern einer Website zum Schürfen von Kryptowährungen, wurde ein Mann zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die später noch zu dreijähriger Bewährung ausgesetzt wurde. Reich geworden war er mit dem Browser-Hijacking allerdings nicht. Laut Berichten konnte er lediglich Digitalgeld im Gegenwert von etwa 40 Euro verdienen. (red, 7.3.2019)