Wien – Der österreichische Presserat hat 2018 wie in den Vorjahren die meisten Ethikverstöße bei der "Krone" festgestellt, gefolgt von "Oe24" und "Wochenblick", ihre Onlineseiten sind da inkludiert. Weil einige Medien in den vergangenen Monaten vermehrt Fotos von Mordopfern veröffentlichten und damit gegen den Ehrenkodex der Presse verstießen, hat der Presserat seinen Kodex hier verdeutlicht. Im Forum zu diesem Artikel wird Presserats-Geschäftsführer Alexander Warzilek Fragen beantworten.

"Neugierde primitiver Leser"

Peter Jann, Vorsitzender des Presserats-Senats 1, fehlt jedes Verständnis dafür, welches Informationsbedürfnis das Foto eines Mordopfers befriedigen soll – "außer die simple Neugierde zumindest primitiver Leser, die womöglich die Auflage steigert".

Der Presserat hat seinen Ethikkodex deshalb am Donnerstag präzisiert: "Auf die Anonymitätsinteressen von Unfall- und Verbrechensopfern ist besonders zu achten. Die Identität eines Opfers kann insbesondere dann preisgegeben werden, wenn dazu eine amtliche Veranlassung vorliegt, wenn das Opfer eine allgemein bekannte Person ist oder das Opfer beziehungsweise nahe Angehörige in die Preisgabe eingewilligt haben." Ein Opferfoto auf krone.at erkannte der Presserat als Verstoß.

Suizid-Details

Von 15 Ethikverstößen von "Krone" und krone.at waren zwei "geringfügig", der Presserat hat sich deshalb für einen "Hinweis an das Medium" entschieden. Unter den fünf Fällen bei "Österreich"/"Oe24" war ein geringfügiger Verstoß.

Gegen den Kodex verstoßen haben die beiden Massentitel und die Gratiszeitung "Heute" bei der Berichterstattung über den Suizid des DJs Avicii. Der Kodex untersagt die Schilderung von Methoden und Details, um Nachahmungseffekte zu vermeiden.

"Krone", "Heute" und "Oe24" erkennen den Presserat nicht an.

"Absichtlich falsch wiedergegeben"

"Wochenblick" und wochenblick.at haben nach Ansicht des Senats 3 etwa mit einer Artikelserie über Migration und Schweden "Fakten verzerrt, verkürzt und völlig manipulativ dargestellt", erklärte Senatsmitglied Benedikt Kommenda ("Die Presse") die Entscheidungen über das "FPÖ-nahe" Medium. Der Presserat sieht "absichtlich falsch wiedergegebene" Fakten in der Artikelserie.

Die vom Presserat festgestellten Ethikverstöße im Überblick:

Update: Bei APA und DER STANDARD wurden 2019 Verstöße festgestellt mit Details in ihrer Berichterstattung über die Tötung einer Siebenjährigen.

Neofeschist und STANDARD-Lokalkritik kein Verstoß

Keinen Verstoß sah der Presserat etwa in der Bezeichnung "Neofeschist" für Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz im "Falter". Für Kommentare gehe die Meinungsfreiheit besonders weit, geschützt seien – auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – selbst Meinungen, die verstören, schockieren, polarisieren oder nicht von allen geteilt werden.

Eine vernichtende STANDARD-Lokalkritik sah der Presserat ebenfalls im Rahmen der Meinungsfreiheit. Bei Restaurantkritiken gebe es großen Spielraum für die Kritiker, bei Werturteilen reiche die Meinungsfreiheit weit. Der Befund decke sich zudem mit jenen von Userinnen und Usern auf verschiedenen Onlineplattformen. Der Lokalbetreiber hatte sich beschwert.

Wenige Betroffene beschweren sich

In 19 von 2018 insgesamt 302 Fällen haben sich von der Berichterstattung Betroffene an den Presserat gewandt, erklärte Presserats-Geschäftsführer Warzilek.

Die Beschwerden seit 2011 im Überblick:

Der Presserat ist ein freiwilliges Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse – mehr dazu und zum Ehrenkodex der Presse finden Sie hier.

(fid, 8.3.2019)