Den Haag – Internationale Anwälte haben den Internationalen Strafgerichtshof IStGH (ICC) aufgefordert, ein Ermittlungsverfahren gegen die syrische Führung wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen einzuleiten. Die Juristen übergaben dem Gericht in Den Haag ein Dossier über eine mögliche strafrechtliche Verfolgung der Führung um Staatspräsident Bashar al-Assad wegen Massenvertreibungen.

Die Anwälte gehören zum "Guernica-Zentrum für internationale Gerechtigkeit", das sich für Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen einsetzt. Die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofes bestätigte den Eingang des Dossiers am Donnerstag.

Syrien nicht dabei

Bisher ist ein Verfahren des Weltstrafgerichts im Falle von Kriegsverbrechen in Syrien unwahrscheinlich. Da Syrien dem Gericht nicht angehört, ist es rechtlich nicht zuständig. Nach Ansicht der Juristen kann das Gericht allerdings doch ermitteln, da zahlreiche Syrer nach Jordanien vertrieben worden waren. Das Land ist Vertragsstaat des Gerichts.

Die Juristen berufen sich auf einen ähnlichen Fall. Das Weltstrafgericht hatte sich 2018 im Fall der mutmaßlichen Vertreibung der Rohingya aus Myanmar für zuständig erklärt. Myanmar ist auch kein Vertragsstaat, das Aufnahmeland Bangladesch aber schon.

Die Anklagebehörde äußerte sich nicht zu dem Inhalt des überreichten Dossiers. Das Material werde nun analysiert, bevor eine Entscheidung über ein mögliches weiteres Vorgehen getroffen werde, sagte eine Sprecherin. (APA, 7.3.2019)