Margarete Schramböck (ÖVP), Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, will in der ersten Jahreshälfte ein neues Start-up-Paket präsentieren.

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Unter der SPÖ-ÖVP-Regierung wurde im Jahr 2017 ein Maßnahmenpaket zur Förderung von Start-ups geschnürt. Ein zentraler Punkt war eine Risikokapitalprämie für Investoren von maximal 20 Prozent der Investition oder 250.000 Euro. Doch nur ein Jahr später wurde dieses Paket wieder eingestampft.

Aktuell existiert daher in Österreich – anders als in anderen europäischen Ländern – keine Förderung von Risikokapital für innovative Jungunternehmen oder KMUs, was deren Erfolgschancen zu Hause und auf dem Weltmarkt schmälert.

Dass dadurch Österreich ein Standortnachteil droht, hat auch die Bundesregierung erkannt. Margarete Schramböck (ÖVP), Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, will daher in der ersten Jahreshälfte ein neues Start-up-Paket präsentieren.

Was sollte in dem enthalten sein? Folgende Förderinstrumente kommen in Betracht:

  • Ähnlich der Risikokapitalprämie des Jahres 2017 könnte die Regierung wieder einen steuerfreien Zuschuss für Investitionen in KMUs und Start-ups einführen. Ein solches Modell verfolgt aktuell auch Deutschland. Dabei steht den Investoren bei einem Anteilserwerb ein steuerfreier Erwerbszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionssumme bis zu einer Höchstsumme von 100.000 Euro zu. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei einem späteren Verkauf der Beteiligung einen Exitzuschuss zu beantragen, der die Steuer auf den Veräußerungsgewinn im Ausmaß von 25 Prozent kompensiert – maximal jedoch 80 Prozent des Investitionsbetrags bzw. 400.000 Euro.
  • Ein anderes Modell existiert in Großbritannien. Dort erhalten Investoren zwischen 30 und 50 Prozent ihrer Investition als Steuergutschrift refundiert. Die Gutschrift ist bei 50.000 bzw. 300.000 Pfund gedeckelt und kann die Steuerbelastung maximal auf null reduzieren. Außerdem ist eine Beteiligungsveräußerung nach drei Jahren steuerfrei.
  • Alternativ könnte die Förderung – entsprechend dem Vorschlag der Jungen Wirtschaft – auch als Beteiligungsfreibetrag ausgestaltet werden. Ein derartiger Freibetrag stellt einen zusätzlichen fiktiven steuerlichen Abzugsposten dar, der verteilt über einen gewissen Zeitraum angesetzt werden kann.

Richtige Anreize bieten

Damit die Förderung auch Wirkung zeigt, muss die Regierung darauf achten, Investoren einen tatsächlichen Anreiz zu bieten und potenzielle Nachteile von vornherein zu vermeiden. Sofern ein Zuschuss steuerfrei ausbezahlt wird, sollte es zu keiner Kürzung der steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung kommen, da andernfalls beim Verkauf der Beteiligung die Förderung nachversteuert werden müsste.

In diesem Zusammenhang könnte auch ein reduzierter Steuersatz, gekoppelt an eine bestimmte Behaltedauer, angedacht werden.

Zur Mobilisierung von Risikokapital können verschiedene Kanäle angezapft werden, so etwa Privatstiftungen, die in Österreich ein beliebtes Vehikel zur Vermögenssicherung darstellen. Da beteiligungsverwaltende Stiftungen in der Regel jedoch über keine laufenden steuerpflichtigen Einkünfte verfügen, würde eine investitionsbedingte Steuergutschrift oder ein Beteiligungsfreibetrag ins Leere laufen. Hier wäre ein Zuschuss, der unabhängig von einer Steuerzahlung ausbezahlt wird, notwendig.

Besser als eine einzelne Maßnahme wäre daher ein Paket mit differenzierten Förderungen. Wie immer sich die Regierung entscheidet – sie sollte dabei dem Motto "Wenn schon, dann richtig" folgen. (Christoph Pucher, David Gloser, 11.3.2019)