Es gehe um "mehr als einen Einzelfall", um "mehr als ein einzelnes Urteil", wurde Kanzler Sebastian Kurz am Montag bei der Präsentation des "Aktionsplans für sichere Almen" nicht müde zu betonen. Vielmehr gehe es darum, die "traditionell gute Koexistenz" von Almwirtschaft und Tourismus sicherzustellen. Der Hintergrund ist aber freilich klar: Das Urteil des Landesgerichts Innsbruck, das einen Landwirt in erster Instanz zur Zahlung einer hohen Schadenersatzsumme verpflichtete, weil eine Wanderin von seinen nicht eingezäunten Kühen auf einer Gemeindestraße zu Tode getrampelt wurde, schmeckt der Bauernschaft gar nicht.

Die Bundesregierung handelt im gegenständlichen Fall so rasch, wie man es sich in manchen anderen Bereichen nur erträumen kann. Es geht vor allem darum, die Landwirte zu besänftigen: Ein Verhaltenskodex für Wanderer inklusive Konsequenzen bei Nichteinhaltung soll dafür sorgen, dass im Schadensfall auch Wanderer in die Pflicht genommen werden.

Schon bisher ist geregelt, dass man zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn man das Tier gereizt hat. Das ist richtig so. Ebenso klar sollte aber für Bauern sein, spezielle, hochfrequentierte Gefahrenstellen ausreichend zu sichern. Denn nur Rosinen zu picken geht nicht: Wer wie die vielen Almbetreiber Touristen auf den Berg lockt, muss auch einen Teil der Verantwortung übernehmen. (Vanessa Gaigg, 11.3.2019)