Berlin – AfD-Parteichef Jörg Meuthen hat eingeräumt, bei seiner Kandidatur für den Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2016 Wahlkampfhilfen aus der Schweiz im Wert von knapp 90.000 Euro erhalten zu haben. "Es hat Anfang 2016 während meiner Kandidatur Unterstützungsleistungen seitens der Schweizer Werbeagentur Goal AG gegeben", sagte Meuthen der "Welt" laut einer Vorausmeldung vom Montag.

"Der Gegenwert beläuft sich auf insgesamt 89.800 Euro", sagte Meuthen. "Es waren gerundet für Inserate 27.000 Euro, für Flyer 17.000 Euro, für Plakate 41.000 Euro und für Grafik 5000 Euro." Bereits im Jänner hatten deutsche Medien über die finanziellen Hilfen aus der Schweiz für Meuthen berichtet.#

Freistellungserklärung

Meuthen betonte, dass er "weder von der Goal AG noch von deren Geschäftsführer Alexander Segert jemals Geld erhalten" und der Firma auch keinen Auftrag erteilt oder mit ihr einen Vertrag über jene Werbemaßnahmen geschlossen habe. "Ich habe im Februar 2016 lediglich eine Freistellungserklärung für die Goal AG unterzeichnet, wonach die Firma mein Foto und Daten für werbende Zwecke verwenden dürfe."

Auf dieser Basis habe die Firma diverse Flyer sowie Plakate produziert und Zeitungsannoncen für ihn als AfD-Landtagskandidaten in seinen beiden Wahlkreisen Bretten und Backnang geschaltet.

Strafzahlungen

Finanziert wurde diese Wahlkampfunterstützung nach Meuthens Angaben nicht durch die Goal AG oder Segert, sondern durch Spenden mehrerer Personen. Es handle sich dabei "durchweg um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes beziehungsweise dem gleichgestellte Staatsbürger von EU-Mitgliedsländern".

Wie Meuthen im "Welt"-Interview weiter sagte, habe die Bundestagsverwaltung der AfD wegen jener Wahlkampfhilfen Strafzahlungen angekündigt. Diese beträfen zum einen Meuthen selbst, zu andern AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil, der 2017 im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf eine ähnliche Unterstützung von der Goal AG erhalten hatte.

Widerspruch

Zur Höhe der angekündigten Strafzahlungen in beiden Fällen sagte Meuthen: "Die Bundestagsverwaltung hat uns mitgeteilt, dass es im Fall von Guido Reil illegale Zuwendungen im Gegenwert von 44.500 Euro gegeben hätte. Das sehen wir nicht so, aber die Bundestagsverwaltung meint, dass sich daraus im Fall Reil eine Strafzahlung in dreifacher Höhe ergäbe, also 133.500 Euro. Bei mir rechnet die Bundestagsverwaltung laut einer Mitteilung aus der vergangenen Woche 89.800 Euro mal drei, also 269.400 Euro. Zusammen wären es dann 402.900 Euro."

Meuthen kündigte aber an, dass die AfD gegen einen förmlichen Strafzahlungsbescheid "sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht gehen" werde. (APA, 12.3.2019)