Was bedeute "Hass im Netz" aus rechtlicher Perspektive eigentlich?

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Seit dem ersten Posting in den Foren des STANDARD vor rund 20 Jahren ist viel passiert. Foren und Postings bewegen heute nicht nur das Netz, sondern auch die Regierung und heizen die Debatte über sogenannte Hasspostings immer wieder an. In den vergangenen Monaten haben das "digitale Vermummungsverbot" und die Forderung nach Klarnamen in Foren für Aufsehen und Diskussionen gesorgt. Auch der STANDARD steht hier immer wieder im Zentrum der Debatte.

Im Herbst 2018 wollte die Regierung die Anonymität einschränken, um so gegen "Hass im Netz" vorzugehen. Zuletzt wurde jedoch überlegt, Pseudonyme nach einer verpflichtenden Handyregistrierung weiterhin zuzulassen. Wann und in welcher Form die Einschränkung der Anonymität im Netz umgesetzt werden soll, ist noch offen.

Die derzeitige rechtliche Lage?

Prinzipiell geht es darum, eine schnelle Ausforschung zu ermöglichen und Verfasserinnen und Verfasser sogenannter Hassposting zur Rechenschaft zu ziehen.

Was genau sich dabei an der Rechtslage ändern soll, ist noch Spekulationssache, denn Plattformen sind laut E-Commerce-Gesetz bereits jetzt dazu verpflichtet, Nutzerdaten herauszugeben. Doch wann genau ist das der Fall, und wie ist die derzeitige Rechtslage?

Welche Rechte, aber auch Pflichten haben Sie im Forum?

Sind Sie als Poster oder Posterin wirklich anonym, und wie steht es um die Meinungsäußerung im Rahmen dieser Debatte? Die Rechtsanwältin Maria Windhager wird ausgewählte Fragen aus diesem Forum aufgreifen und in einem Folgeartikel beantworten. Posten Sie Ihre Frage zur gesetzlichen Lage in Foren! (Alina Huster, 18.3.2019)