Seit Mai 2018 hat die Datenschutzbehörde fünf Unternehmen bzw. Personen bestraft.

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Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat es in Österreich bislang fünf Strafen gegeben. Die höchste Strafe lag bei 4.800 Euro. Dabei handelte es sich bei sämtlichen Bußgeldern um die Nutzung unerlaubter Videoüberwachung. Demnach sind das Verstöße, die bereits laut Datenschutzgesetz 2000, der Gesetzeslage, die vor der DSGVO galt, geahndet wurden.

Verwarnen statt strafen

Ein Grund dafür könnte sein, dass die Datenschutzbehörde (DSB) in Österreich auf das Prinzip "verwarnen statt strafen" setzt. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen, die die Regeln brechen, zwar Bescheide der Behörde bekommen, in denen sie dazu aufgefordert werden, ihre Praktiken anzupassen, jedoch keine Strafen zahlen müssen. Erst, wenn ein Verstoß sich später wiederholt, werden Bußgelder auferlegt.

"99,9 Prozent" würden DSGVO korrekt umsetzen

"Wir begrüßen die DSGVO insofern, dass Daten reguliert gehören", sagt Robert Bodenstein, Obmann der Bundessparte Information und Consulting bei der Wirtschaftskammer. Sie hatte zu einer Pressekonferenz geladen, bei der über den Zustand österreichischer Unternehmen nach 300 Tagen DSGVO gesprochen wurde. "99,9 Prozent" aller Firmen hätten die Vorgaben richtig umsetzt – wobei es noch eine "große Zahl" an offenen Fragen gebe. Bodenstein lobt die Arbeit der DSB, die die DSGVO sehr wohl ernst nehme, jedoch sich darauf fokussiere, dass der Datenschutz umgesetzt werde, anstatt Unternehmen finanziell zu ruinieren, heißt es.

"DSGVO lite" in Österreich

Zuvor war Österreich weitgehend kritisiert worden, da die DSGVO im Vergleich zu anderen Ländern verwässert wurde. So gibt es neben dem Verwarnungsprinzip großzügige Ausnahmen für staatliche Einrichtungen und Journalisten.

Bei rund 1.600 Anzeigen handle es sich bei rund 80 Prozent um "Vernaderungen", sagt Bodenstein. Die Behörde erkenne das. Beschwerden, bei denen Formalien nicht eingehalten werden, werden erst gar nichtz akzeptiert. (muz, 12.3.2019)