Wien – Der Artikel "'Sie wollte die Polizei rufen' – da tötete er sie", erschienen am 9. Juni 2018 auf krone.at verstößt laut Presserat gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Im Artikel wird davon berichtet, dass eine 14-Jährige aus Mainz vergewaltigt worden sei und daraufhin die Polizei habe rufen wollen. Der mutmaßliche Täter, ein 20-Jähriger, habe sie daraufhin ermordet und sei anschließend in den Irak geflohen, wo er mittlerweile festgenommen werden konnte.

Dem Artikel seien Fotos des Opfers sowie des mutmaßlichen Täters beigefügt, auf denen die Personen zu erkennen sind. Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass die unverpixelte Veröffentlichung von Fotos des Opfers gegen dessen Persönlichkeitsschutz verstoße.

Persönlichkeitsschutz verletzt

Berichte über Mordfälle und die Ermittlungen dazu seien grundsätzlich von öffentlichem Interesse, der Persönlichkeitsschutz des Opfers dürfe aber nicht missachtet werden. "Unverpixelte Fotos eines Mordopfers sind grundsätzlich geeignet, postmortal in die Persönlichkeitssphäre der ermordeten Person einzugreifen", so der Presserat. Das Mordopfer war keine in der Öffentlichkeit stehende Person, "schon deshalb hätte auf dessen Anonymitätsinteressen entsprechend Rücksicht genommen werden müssen". Die Veröffentlichung sei nicht erforderlich, um dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit Genüge zu tun.

Laut Presserat verstoße die Veröffentlichung des Portraitbildes gegen Punkt 5 des Ehrenkodex (Persönlichkeitsschutz). Im konkreten Fall komme noch hinzu, dass bei Jugendlichen das öffentliche Interesse vor der Veröffentlichung von Bildern und Berichten besonders genau zu prüfen ist. Der Presserat weist auch noch auf den Persönlichkeitsschutz des mutmaßlichen Straftäters hin. Auch der im Irak Festgenommene hat grundsätzlich Anspruch auf Schutz seiner Persönlichkeitssphäre, auch er hätte nicht in einer unverpixelten Darstellung abgebildet werden dürfen.

er Senat stellt den Verstoß gegen den Ehrenkodex fest und fordert die "Krone Multimedia GmbH & Co KG" auf, die Entscheidung freiwillig auf "krone.at" zu veröffentlichen. Was die "Krone" üblicherweise nicht tut – sie erkennt den Presserat nicht an (red, 19.3.2019)