Bild nicht mehr verfügbar.

Plattformen wie Facebook und Youtube seien keine neutralen Host Provider wie etwa Anbieter von Cloud-Diensten, sagt Medienminister Gernot Blümel.

Foto: AP/Wilfredo Lee

Medienminister Gernot Blümel entkommt auch bei einem Studien- und Arbeitsbesuch in Paris mit einer Handvoll Journalisten im Schlepptau nicht der ORF-Debatte über Gebühren und Staatsfinanzierung. Dabei sollte es vor allem um digitale Themen gehen – von der Copyrightrichtlinie und Leistungsschutz bis zur Qualität des Onlinediskurses und eine Identifikationspflicht dafür.

Facebook und Youtube

Erklärtes Ziel etwa: Eine Änderung der E-Commerce-Richtlinie der EU aus 2001. Sie definiere Plattformen wie Facebook und Youtube als neutrale Host Provider. Blümel verweist auf ein aus seiner Sicht richtungsweisende Entscheidung des Wiener Handelsgerichts in einem Verfahren von ProSiebenSat1Puls4 gegen die Google-Plattform Youtube: Das Wiener Gericht erkannte eine inhaltliche und urheberrechtliche Verantwortung von Youtube, etwa weil die Plattform Inhalte nach Präferenzen reiht und sortiert und damit kuratiert.

Plattformen wie Facebook und Youtube seien eben keine neutralen Host Provider wie etwa Anbieter von Cloud-Diensten, die Daten unverändert speichern und zugänglich halten, erklärt auch Medienminister Blümel die Initiative für eine neue E-Commerce-Richtlinie. Es gehe um gleiche Regeln und Rahmenbedingungen für alle Player; diese Richtlinie sei "einer der möglichen Lösungsansätze". Blümel und der französischen Digitalstaatssekretär Mounir Mahjoubi wollen die nächste EU-Kommission mit dem Thema befassen. Mahmouni sprach von einer wirksamen Rechenschaftspflicht, wohl Verantwortung der großen Player als Ziel.

Hass im Netz

Weit ist laut Blümel ein österreichischer Gesetzesentwurf über die Qualität von Onlinediskursen – Regierungsvertreter sprechen hier von "Hass im Netz" oder "digitalem Vermummungsverbot". Er soll laut Blümel noch vor dem Sommer beschlossen werden. Blümel betonte, die geplante Regelung solle insbesondere Plattformen wie Facebook

Bisherige Entwürfe des Kanzleramts sahen eine Identifikationspflicht von Userinnen und Usern per Mobiltelefonnummer vor, die in Onlineforen posten wollen. Blümel machte keine näheren Angaben über die nun geplanten Regelungen für Posterinnen und Poster.

Das französische Parlament wird im Mai einen Gesetzesentwurf zu Diffamierung und Verhetzung im Netz behandlen, berichtete die französische Abgeordnete Laetitia Avia am Freitag bei einem Treffen mit Blümel. Der Entwurf mache alle sozialen Medien für ihre Inhalte verantwortlich und verlange, dass Hassbotschaften binnen 24 Stunden zu löschen sind.

Bis 1,2 Millionen Strafe für Plattformen

Plattformen würden zudem verpflichtet, auf richterlichen Befehl die Identität der Urheber solcher Postings und Beiträge preiszugeben. Ist dies nicht möglich, hafte der Plattformbetreiber. Ihm drohten dann bis zu 1,2 Millionen Euro Strafe. In Österreich gibt es eine Auskunftspflicht, aber keine Haftung.

"Österreich und Frankreich verfolgen hier dieselben Ziele", erklärte Avia, "aber nicht mit denselben Mitteln". Einig seien die beiden Länder, dass auch die EU gegen Hassbotschaften im Netz aktiv werden müsse. Alle europäischen Länder müssten hier zusammenarbeiten.

Blümels Interesse weckte eine französische Gesetzesbestimmung (aus 1881), die – sinngemäß – auch den Versuch unter Strafe stellt, Menschen zu Hassbotschaften anzustacheln.

Für die digitale Welt müssten die gleichen Regeln gelten wie für die analoge, erklärte Medienminister Blümel sein grundsätzliches Ziel – bei Inhalten ebenso etwa bei den Wettbewerbsbedingungen. (fid, 22.3.201)