Wien – Sechs Schubhäftlinge, die am 14. September 2018 ihre Zelle im Wiener Polizeianhaltezentrum (PAZ) Hernals angezündet hatten, sind am Freitagabend am Landesgericht für Strafsachen schuldig erkannt worden. Sie wurden aber entgegen der Anklage nicht wegen versuchter Brandstiftung, sondern wegen schwerer Sachbeschädigung, fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Die Männer – fünf Afghanen und ein Iraner im Alter zwischen 21 und 34 Jahren – erhielten bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten. In zwei Fällen wurden die Strafen zur Gänze auf Bewährung ausgesprochen, ein Angeklagter bekam von seinen neun Monaten drei bedingt nachgesehen. Den unbedingten Strafteil hat er bereits unter Anrechnung der U-Haft verbüßt. Die übrigen Angeklagten, darunter der 21 Jahre alte Afghane, von dem die Idee zum Feuerlegen ausgegangen sein soll, fassten unbedingte Strafen aus. Ausschlaggebend dafür war in diesen Fällen ein getrübtes Vorleben in Form rechtskräftiger Vorstrafen.

"Werden wir nun abgeschoben?", fragte einer der Männer, der eine Bewährungsstrafe ausgefasst hatte, die vorsitzende Richterin. "Das weiß ich nicht. Das ist Aufgabe der Fremdenpolizei", erwiderte diese.

Von U-Haft in Schubhaft

Formal wurden die mit Bewährungsstrafen bzw. teilbedingter Haft bedachten Männer nach der Urteilsverkündung enthaftet. Allerdings gelangten sie nicht auf freien Fuß, wie ihren Rechtsvertretern klar war. Die Anwälte gingen vielmehr davon aus, dass die Betroffenen – zwei Afghanen und ein Iraner – von der U-Haft umgehend zurück in Schubhaft genommen wurden. "Ihre Abschiebebescheide sind ja weiter aufrecht", hieß es gegenüber der APA. Noch während die Urteilsverkündung im Gang war, hatten anwesende Polizeikräfte telefoniert, um die nahtlose Überstellung der drei Männer von der Justizanstalt Josefstadt in die Schubhaft zu organisieren, wie der APA von einem Beamten bestätigt wurde.

Der Schöffensenat nahm am Ende der zweitägigen Verhandlung nicht an, dass es den Angeklagten darauf ankam, eine Feuersbrunst herbeizuführen. Alle sechs hätten ihre Handtücher angezündet, um ein "kleines Feuer" zu bewirken, erläuterte die Vorsitzende Alexandra Skrdla in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung: "Sie haben versucht, ihre Abschiebung zu verhindern, indem sie mit dem Feuer auf sich aufmerksam machen." Die Angeklagten hätten nicht daran gedacht, anderen Personen Schaden zuzufügen. Allerdings hätten drei Polizisten bei den Rettungsmaßnahmen Rauchgasvergiftungen und Prelllungen erlitten.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Während die Verteidiger nach Rücksprache mit ihren Mandanten durchwegs auf Rechtsmittel verzichteten, gab der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung ab.

Das Feuer war am 14. September gegen 22.30 Uhr in einer Zelle im ersten Stock des PAZ ausgebrochen. Einer der Insassen hätte am nächsten Tag abgeschoben werden sollen, zwei Mitgefangene wären am 17. bzw. 19. September außer Landes gebracht worden. Das wollten die Männer offenbar verhindern.

"Weit entfernt von einem Vollbrand"

Ob die Gefahr einer Feuersbrunst – wie von der Anklage inkriminiert – tatsächlich gegeben war, erschien fraglich, als am Freitag ein Brandermittler des Bundeskriminalamts in den Zeugenstand trat. Der Experte hatte am Tatort Ursachenforschung betrieben. "Es war weit entfernt von einem Vollbrand. Es hat gerade zu brennen begonnen", führte der Beamte aus.

Dem sachkundigen Zeugen zufolge war das Feuer an vier verschiedenen Stellen ausgebrochen, indem in der Zelle Matratzen, Decken und Handtücher angezündet wurden. Grundsätzlich wären "hohe Brandlasten" vorhanden gewesen, die theoretisch zu einem Vollbrand führen hätten können. Die Ausbreitung von Heißgasen wäre im Bereich des Denkbaren gewesen, auch eine Zündung hätte es unter Umständen geben können. Auf die Frage nach der Wahrscheinlichkeit des Entstehens einer Feuersbrunst, meinte der Bundeskriminalamt-Beamte: "Das kann ich nicht sagen."

Auch die Frage nach den getroffenen Brandbekämpfungsmaßnahmen blieb mangels eines beigezogenen Sachverständigen bzw. mangels Ladung eines informierten Vertreters der Wiener Berufsfeuerwehr offen. Der Polizeibeamte merkte lediglich an: "Es ist sicher Löschwasser eingebracht worden. Es ist alles geschwommen." Die Sanierung der in Mitleidenschaft gezogenen Zelle hatte 73.000 Euro gekostet. (APA, 22.3.2019)