Im Fall der wiederholten viel zu teuren Vermietung einer Altbauwohnung sollen Vermieter bestraft werden, fordert die SPÖ.

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Wien – Für eine schimmelnde Altbauwohnung mit Klo am Gang sollte ein Mieter im fünften Bezirk eine Miete von zehn Euro pro Quadratmeter zahlen. Bei einer weniger als 30 m² großen Wohnung wurde daraus zwar kein allzu großer monatlich zu leistender Betrag, aber dennoch um einiges mehr, als das Gesetz erlaubt.

Das sah nicht nur die Mietervereinigung (MVÖ) so, sondern auch die Schlichtungsstelle. Der Vermieter musste die zu viel bezahlte Miete zurückzahlen. Das hinderte ihn nicht daran, es nach dem Auszug des einen Mieters beim nächsten wieder zu versuchen. Denn "außer der drohenden Rückzahlung gibt es in solchen Fällen keine Konsequenzen für Vermieter", klagt Elke Hanel-Torsch, Wiener Landesvorsitzende der MVÖ.

Antrag eingebracht

Die SPÖ will das nun ändern. Bautensprecherin Ruth Becher brachte dieser Tage einen Antrag ein, der die "Straffreiheit für Mietwucher" beenden solle. Dieser solle künftig als Verwaltungsstraftatbestand gelten, so Becher in einer Pressekonferenz mit Hanel-Torsch und Katharina Beclin, Assistenzprofessorin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Diese argumentierte, die Schaffung eines gerichtlichen Straftatbestandes "Mietwucher" (ohne Voraussetzung der Gewerbsmäßigkeit) sei durchaus angemessen, denn die zivilrechtlichen Maßnahmen würden nicht ausreichen, und das Recht auf Wohnen werde auf europäischer Ebene immerhin als soziales Grundrecht eingestuft. Ferner sei ja etwa auch Ladendiebstahl mit gerichtlicher Strafe bedroht.

Automatische "Entfristung"

Bechers Gesetzesvorschlag enthält im Wesentlichen zwei Punkte: Zum einen soll die gerichtliche Feststellung von Mietzinsüberschreitungen automatisch zu einer "Entfristung" des Mietverhältnisses führen, aus einem befristeten also ein unbefristeter Mietvertrag werden. Zum anderen sollte ein Vermieter – neben der vom Mieter zivilrechtlich einklagbaren Rückzahlung – im Wiederholungsfall, also wie im eingangs erwähnten Beispiel, der Verwaltungstatbestand "Mietwucher" geschaffen werden – als Offizialdelikt, also von Amts wegen zu ahnden. Als Strafzahlung schwebt der SP-Abgeordneten 300 Prozent der zu hoch bemessenen Miete vor.

Ihren neuerlichen Vorstoß in Sachen hoher Mieten (siehe "Nachlese") begründete Becher einmal mehr damit, dass die Regierung bisher alle Anstrengungen, die Anstiege der Wohnkosten zu bremsen, vermissen lasse. Der im Regierungsprogramm angekündigte "Mietrechts-Konvent" sei "noch nicht einmal terminisiert", und ganz generell sei bisher von der Regierung "nichts geschehen" in Sachen Eindämmung der Mietpreisanstiege.

Immo-Investoren: "Absurd"

Vom Verband der Institutionellen Immobilieninvestoren (VII) kam prompt eine scharfe Zurückweisung von Bechers Plänen. "Eine ganze Branche pauschal zu kriminalisieren ist absurd und am Rande des Zumutbaren", sagte VII-Präsident Wolfgang Louzek am Montag zur APA. Sollte die Forderung der SPÖ nach Einführung eines neuen Straftatbestandes umgesetzt werden, "wird sich mancher private oder institutionelle Vermieter überlegen, Wohnungen überhaupt zu vermieten, sondern sie zu verkaufen. Damit sind sie dem Mietmarkt entzogen". Eine solche Diskussion "führt nicht dazu, dass auch nur eine einzige Wohnung mehr auf den Markt kommt, sondern es werden weniger". (mapu, 25.3.2019)