Wien – Richterin Daniela Zwangsleitner ist naturgemäß selbst Akademikerin, dennoch verrät sie im Falschgeldprozess gegen Herrn C. gewisse Vorbehalte gegen Hochschulbesucher. "Solche Verfahren habe ich ja meistens mit Studenten. Die glauben, sie sind überschlau", erklärt sie dem 20-jährigen Angeklagten, der eher wortkarg ist.

Staatsanwältin Katharina Stauber wirft dem Unbescholtenen vor, sich im Internet gefälschte 50-Euro-Scheine bestellt und zwei von ihnen auch ausgegeben zu haben. Dazu bekennt sich C. auch schuldig. "Warum haben Sie das gemacht?", will die Richterin von ihm wissen. "Ich habe wirklich keine Erklärung. Es war ein dummer Fehler", versucht er es.

Falschgeld wegen mangelnder Qualität verbrannt

Zwangsleitner mag das nicht glauben. "Na kommen Sie. Sie sind ja ein intelligenter junger Mann. Sie haben im Darknet ja zweimal je fünf 50-Euro-Scheine in den Niederlanden und dann in Italien bestellt. Was haben Sie mit denen gemacht?" – "Nichts", bleibt der Angeklagte vorsichtig. "Die ersten fünf haben Sie verbrannt. Warum?" – "Weil sie schlecht waren", bemängelt er die Qualität der Blüten.

"Wenigstens ehrlich", konzediert die Richterin. "Was haben Sie dann gemacht?" – "Nochmals 250 Euro in Italien bestellt. Die waren gut." So gut, dass der Student, der von seinen Eltern mit 500 bis 600 Euro monatlich unterstützt wird, in Grinzing zweimal mit je 50 Euro bei einem Schnellrestaurant zahlte. 120 echte Euro habe er für 250 falsche gezahlt, verrät er noch.

Falsifikate im Wert von 25.000 Euro bestellt

Der Erfolg scheint C. auf den Geschmack gebracht zu haben. Die nächste Order im "unsichtbaren" Teil des Internets: 500 falsche Fuffz'ger um reale 5.000 Euro. "Woher haben Sie überhaupt so viel Geld?", interessiert die Richterin. "Ich habe einmal 1.500 Euro in Bitstocks investiert, daraus wurden über 7.000 Euro", erklärt C. die Herkunft des Geldes.

Die Sendung aus Italien wurde allerdings abgefangen, was Zwangsleitner zu ihrer Schelte der angehenden Akademiker bringt. "Die Leute glauben immer, es ist so bequem, im Darknet zu bestellen, weil man nicht selbst auf die Straße muss. Ich will ja gar nicht wissen, was Sie sich sonst alles liefern haben lassen. Aber glauben Sie mir, es werden genug erwischt, und die landen dann hier", stellt sie klar.

"Was haben Sie gelernt aus der ganzen Sache?", will die Richterin am Ende von dem Studenten noch wissen. "Es war das Beste, was mir passieren konnte, dass das Geld abgefangen wurde", gesteht der Student kleinlaut ein.

Diversion kommt nicht infrage

Eine Diversion kommt für Zwangsleitner nicht infrage, die Zukunft will sie dem jungen Anzugträger aber auch nicht verbauen – sie verurteilt ihn zu sechs Monaten bedingt. Die Strafe ist so bemessen, dass sie nicht im Strafregisterauszug aufscheint. "Sie gelten als unbescholten, was nicht heißt, dass Sie nicht vorbestraft sind!", gibt die Richterin C. noch mit auf den Weg. (Michael Möseneder, 28.3.2019)