Warschau – Polens Verfassungsgericht hat eine der umstrittenen Justizreformen der nationalkonservativen Regierung für rechtens befunden. Die Gesetzesänderung zur Wahl der Mitglieder des Landesjustizrats (KRS), der für die Ernennung der Richter fast aller Gerichte im Land verantwortlich ist, sei verfassungsgemäß, urteilte das Gericht am Montag in Warschau.

Kritiker sahen die Kammer nach einer Reform 2017 als weitreichend politisiert: Seitdem werden die Richter dieser Kammer nicht mehr von der Richterschaft selbst, sondern vom Parlament gewählt, in dem die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) die absolute Mehrheit hat.

Keine Festlegung

Das Gericht argumentierte, die Verfassung sehe nur vor, dass Richter, die in die Kammer gewählt würden, der Richterschaft angehören müssten. Von wem sie in den Landesjustizrat gewählt würden, sei dagegen nicht verfassungsrechtlich festgelegt.

Die PiS hat seit ihrer Machtübernahme 2015 das Gerichtswesen umfassend reformiert und es sich Kritikern zufolge unterstellt. Auch das Verfassungsgericht gilt seit einer Reform 2015 als befangen. Die EU-Kommission sieht EU-Grundwerte in Gefahr und führt seit 2016 ein Rechtsstaatsverfahren gegen das Land.

Mitglieder des nach der Reform neugewählten Landesjustizrats hatten sich gegen Vorwürfe von Kritikern gewehrt und dazu auch den Antrag auf Überprüfung an das Verfassungsgericht gestellt. Der Gerichtsbeschluss sei eine Antwort auf die Kritik und stärke die Position der Kammer, sagte der KRS-Vorsitzende Leszek Mazur. (APA, 25.3.2019)