Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung – spricht einen Kindersitz.

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Wien – Im Zuge der 36. Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes wurden die Bestimmungen zur Kindersicherung im Auto kürzlich geändert, berichtet der ÖAMTC: Ab sofort ist für Kinder ab einer Größe von 135 Zentimeter– statt bisher ab 150 Zentimeter – die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend. Die bisherige Ausnahmeregelung wird somit zum Standard. Man empfiehlt trotzdem ein etabliertes Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung.

Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis 5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Etwas anders sind die Regeln im europäischen Ausland: Fast alle Nachbarländer legen die Grenze für die alleinige Verwendung des Sicherheitsgurts bei 150 Zentimeter Körpergröße fest. Auch deswegen sollte man die betreffenden Kinder weiterhin mit einer Sitzerhöhung befördern, empfiehlt der Mobilitätsclub.

Details zur Kindersicherung im Ausland:

  • Italien: Kinder unter neun Kilo müssen in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen neun und 36 Kilogramm und kleiner als 150 Zentimeter benötigen einen Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz. Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern soll. Die Pflicht gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Achtung Mietwagenfahrer: Die Verantwortung für die richtige Ausstattung des Fahrzeuges trägt zwar der Vermieter, die Diskussion mit der Exekutive bleibt aber dem Touristen, heißt vom ÖAMTC. Daher sei es ratsam, vorab zu klären, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß ausgestattet ist.
  • Kroatien: Kinder bis 150 Zentimeter benötigen einen entsprechenden Kindersitz. Größere Kinder sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht auf dem Motorrad befördert werden.
  • Tschechien: Kinder unter 36 Kilogramm und unter 150 Zentimeter benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.
  • Ungarn: Kinder unter 150 Zentimeter müssen mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden. Fährt ein Kind mit mindestens 135 Zentimetern auf der Rückbank mit, genügt – wie auch in Österreich – der Sicherheitsgurt.
  • Deutschland: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 Zentimeter müssen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden. Für Kinder ab drei Jahren genügt ausnahmsweise der "normale" Gurt, sofern die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich ist.
  • Schweiz: In der Schweiz müssen Kinder – wie in Deutschland – bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 Zentimetern in einem entsprechenden Kindersitz befördert werden.
  • Frankreich: Kinder bis zehn Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Bei Missachtung der Sicherungspflicht fällt eine Strafe von 135 Euro an.
  • Slowenien: Kinder unter 150 Zentimeter Körpergröße benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kostet 120 Euro. (red, 27.3.2019)