Rund 770.000 Gäste übernachten jährlich in Airbnb-Unterkünften in Österreich.

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Frage: Die Regierung plant ein Gesetz, damit Airbnb und andere Plattformen Daten an die Finanzverwaltung übermitteln. Was wird damit bezweckt?

Antwort: Die Regierung vermutet, dass viele Vermieter über Airbnb & Co ihre Einnahmen nicht versteuern. Dabei geht es um viel Geld: Mittlerweile übernachten pro Jahr 770.000 Gäste aus 187 Ländern via Airbnb in Österreich. Daher soll es zu einer Informationsverpflichtung für die Plattformen kommen, sprich: Sie sollen offenlegen, wer wann wo vermietet hat. Parallel dazu wird eine Abgabenhaftung für die Unternehmen der sogenannten "Sharing Economy" angestrebt. Dann müssten Airbnb oder Wimdu die offene Steuer abführen.

Frage: Was ist der Unterschied zu den lokalen Plänen, beispielsweise in Wien und Salzburg.

Antwort: Mehrere Länder wie Wien, Salzburg oder Tirol haben ähnliche Schritte gesetzt, wobei hier die Ortstaxe im Vordergrund steht. Die Plattformen sollen die Abgabe einheben und abführen oder die Daten über die Vermietungen übermitteln. Allerdings hält sich die Bereitschaft zur Preisgabe der Informationen in Grenzen.

Frage: Hat es Konsequenzen, wenn sich die Plattformen weigern, Informationen an die Städte oder Länder herauszurücken?

Antwort: Das ist zumindest geplant. Wien beispielsweise hat bereits sechs Bescheide gegen – aus Behördensicht – nichtkooperative Plattformen erstellt. Unter den Adressaten befindet sich auch Airbnb. Die Strafe soll sich auf 245.000 Euro belaufen. Die Betreiber haben gegen die Bescheide berufen, nun ist das Bundesfinanzgericht am Zug. Österreich ist nicht das einzige Land, das die "Sharing Economy" stärker regulieren will. So hat kürzlich ein Münchner Gericht entschieden, dass Airbnb über Vermietungen Auskunft geben muss. Auch die bayerische Metropole hatte eine entsprechende Verordnung mit Informationsverpflichtungen erlassen.

Frage: Wie will der Bund das Thema weiterverfolgen?

Antwort: Insider gehen davon aus, dass neue Vorgaben im Rahmen der Steuerreform beschlossen werden sollen und ab 2020 in Kraft treten werden. Mitte April soll es die Gesetzesentwürfe der Regierung geben.

Frage: Gibt es – neben Steuern und Ortstaxe – noch andere strittige Punkte bei Wohnungsplattformen?

Antwort: Sogar mehrere. Strittig ist beispielsweise oft, ob eine Vermittlung gewerblich erfolgt, ob somit ein Gewerbeschein erforderlich ist und womöglich Umsatzsteuer abgeführt werden muss.

Frage: Welche Kriterien gelten hier?

Antwort: Das Tiroler Landesverwaltungsgericht urteilte kürzlich, dass eine gewerbliche Vermietung stattfindet, wenn der Vermieter nicht selbst in der Wohnung lebt. Auch Leistungen wie Verpflegung oder Reinigung werden als Indizien für das Vorliegen einer Gewerbsmäßigkeit gesehen. (as, 26.3.2019)