Piraterie – nicht beliebt bei der Content-Industrie.

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Bei Musik- und Filmindustrie dürfte man dieser Tage äußerst zufrieden sein. Mit der neuen Urheberrechtsreform hat man in der EU gerade einen großen Sieg errungen, von dem vor allem die Rechteverwerter selbst profitieren werden. Doch die Lobbyverbände sind auch an anderer Front äußerst aktiv und zeigen dabei in den USA zunehmend, in welche Richtung es gehen soll.

Klage

Mit einer aktuellen Klage wollen große Labels wie Sony, Universal und Warner den US-Provider Charter dazu bringen, dass er einem seiner Kunden den Internetzugang abdreht. Darüber hinaus wird von dem Netzanbieter Schadenersatz in Höhe von 150.000 US-Dollar verlangt, wie "Arstechnica" berichtet.

Breitband als Verdachtsmoment

Interessant ist dabei aber vor allem die von der Content-Industrie gelieferte Begründung: Das Bereitstellen von Breitbandinternet für solche Kunden komme einer Unterstützung der Piraterie gleich, heißt es in der Klagsschrift. Doch damit nicht genug, zeigen sich die Studios generell davon überzeugt, dass viele Breitbandkunden nur deswegen einen solchen Anschluss wählen, "um möglichst effizient Musik und andere kopiergeschützte Inhalte herunterzuladen". Das unterstütze Charter noch, indem man für die eigenen Dienste explizit mit hohen Download-Geschwindigkeiten wirbt und dabei als Beispiel auch erwähnt wird, dass acht Lieder in drei Sekunden heruntergeladen werden können.

Vorgeschichte

Ein Grund dafür, dass die Musikindustrie so offensiv gegen den Provider vorgeht, dürfte in dessen mangelnder Kooperationsbereitschaft zu finden sein. Hat sich Charter doch bislang geweigert, die echte Identität des betreffenden Kunden herauszugeben, zu dem die Kläger nur eine IP-Adresse haben.

Ob Provider Musik- und Filmpiraten sperren müssen, ist eine in den USA seit Jahren umstrittene Frage. Zwar sieht der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) prinzipiell vor, dass Provider bei wiederholten Verstößen Kunden-Accounts sperren sollen. Die konkrete Formulierung ist dabei aber so vage, dass selbst große Anbieter wie AT&T mittlerweile wieder von fixen Regeln, bei denen nach der sechsten Verwarnung eine Kündigung folgt, abgegangen sind. (red, 27.3.2019)