Langläufer Max Hauke.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Medien wie dem ORF, krone.at, heute.at, vol.at oder kleinezeitung.at droht rechtliches Ungemach. Sie haben vor einigen Wochen das wenige Sekunden dauernde Video veröffentlicht, auf dem der österreichische Langläufer Max Hauke beim Eigenblutdoping zu sehen ist. Auch wenn der Clip nach nur wenigen Stunden wieder vom Netz genommen wurde, könnte es für sie ein rechtliches Nachspiel geben: Rechtsanwalt Andreas Mauhart prüft im Namen seines Mandanten eine Klage, sagte er dem STANDARD. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefallen.

Laut Einschätzung von Juristen stünden die Chancen vor Gericht sehr gut, denn mit der Veröffentlichung des Videos könnten Haukes Persönlichkeitsrechte verletzt worden sein – DER STANDARD berichtete. Das Video soll ein bei der Dopingrazzia in Seefeld in Tirol involvierter Polizist weitergegeben haben. Wenige Stunden später landete es in den Medien. Der Polizist wird – wie berichtet – von der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt.

Hauke schließt sich Verfahren als Privatbeteiligter an

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeibeamten aus Ostösterreich vor, das Video an eine private Whatsapp-Gruppe versendet zu haben, aus der das Video dann weiterverbreitet worden sei. Der Beamte war bei dem Einsatz unterstützend tätig. Die Hauptverhandlung ist für den 3. April anberaumt. Dem Verfahren wird sich Hauke als Privatbeteiligter anschließen, kündigt sein Anwalt Andreas Mauhart auf STANDARD-Anfrage an: "Alle weiteren Schritte werden sicherlich auch vom Ausgang dieses Verfahrens abhängen und sind noch keine letzten Entscheidungen getroffen worden."

Parallele zu Peter Seisenbacher

Rechtsanwältin Margot Rest von der Kanzlei Ruggenthaler, Rest und Borsky sieht in dem Videomaterial eine Analogie zu einer anderen Causa, sagte sie dem STANDARD Anfang März: "Der Sachverhalt erinnert stark an die Festnahme Peter Seisenbachers, in seinem privaten Bereich lediglich mit einer Unterhose bekleidet auf seinem Sofa." Laut dem Obersten Gerichtshof stellten die in den Medien publizierten Fotos von der Verhaftung des Ex-Judokas und Trainers eine Verletzung seines höchstpersönlichen Lebensbereichs dar. Die Gratiszeitung "Heute" wurde beispielsweise zu einer Entschädigung von 8.500 Euro verurteilt.

Rest ortet einen Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich, den Hauke gerade im Lichte der aktuellen Judikatur nicht hinnehmen müsse: "Auch er wird im privaten Bereich aufgenommen, und er wird für ihn vollkommen überraschend in einer für ihn vollkommen kompromittierenden Situation gefilmt." Die Aufnahmen hätten keinen zusätzlichen Informationswert über die bereits bekannten Vorwürfen hinaus, sondern primär einen "voyeuristischen Charakter", und seien geeignet, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen.

ORF und krone.at nahmen das Video vom Netz

Mit dem Video wird sich auch der Presserat beschäftigen. Bis dato gab es zwei Mitteilungen von Lesern, die sich kritisch zur Veröffentlichung in Medien äußerten. Der ORF und krone.at nahmen den Clip nach wenigen Stunden wieder offline – "zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs des Athleten", argumentiert der ORF –, und krone.at schrieb, dass es zwar gute Gründe für die Veröffentlichung gegeben habe, aber "Menschen zwar Fehler machen und dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden sollen, man sie aber nicht brandmarken" dürfe. (Oliver Mark, 27.3.2019)