Im vierten Jahr des VW-Dieselskandals kommen die Sammelklagen nur langsam in die Gänge.

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Klagenfurt/Luxemburg – Nach den Landesgerichten Korneuburg und Wiener Neustadt macht auch jenes in Klagenfurt kurzen Prozess mit der Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in der Causa VW-Abgasskandal. Allerdings in die andere Richtung, denn Richterin Sabine Grün legt dem Höchstgericht der Europäischen Union die umstrittene Frage vor, ob Österreichs Gerichte für Klagen gegen den Wolfsburger Autokonzern zuständig sind.

Diese Entscheidung suchten Volkswagen und sein Ableger in Österreich in diversen Einzelverfahren stets zu vermeiden und untermauerte dies mit einem Privatgutachten des ausgewiesenen Zivilrechtsexperten Paul Oberhammer, Dekan an der juridischen Fakultät der Uni Wien. Er sieht die internationale Zuständigkeit nicht gegeben – allein deshalb, weil er in den Abgasmanipulationen einen bloßen Vermögensschaden sieht, der kaum zu lokalisieren, jedenfalls nicht am Übergabeort entstanden sei. Eine Schadenszuweisung sei gar nicht möglich. Daher sei ausschließlich das dortige Landgericht für die Volkswagen AG mit Sitz in Wolfsburg zuständig. Auch lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der geltend gemachte Schaden, der im Ausland verursacht worden sein soll, sachgerechterweise in Österreich besser abgehandelt werden könnte als am Ort der schädigenden Handlung.

Verfahren unterbrochen

Die Richterin in Klagenfurt unterbrach am Mittwoch das Verfahren, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Frage der Zuständigkeit geklärt hat. Sie tendiere eher zu der Ansicht, dass Deutschland als Firmensitz von VW zuständig ist. Sie werde in einer Woche den entsprechenden Beschluss machen und Luxemburg mit der Klärung beauftragen. Die Anwälte des VKI waren von der Entscheidung wenig begeistert, die Richterin will aber Rechtssicherheit schaffen, weil es an verschiedenen Landesgerichten unterschiedliche Auffassungen gebe.

Bis dahin könnten die VW-Anwälte ihren Antrag auf Verlegung des Verfahrens nach Braunschweig theoretisch zurückziehen, dann wäre Klagenfurt automatisch für die vom VKI vertretenen 574 Kärntner Käufer von VW-Dieselfahrzeugen zuständig.

"Nie wieder VW"

Einige Dutzend von ihnen sorgten zum Prozessauftakt bei den Eingangskontrollen des Landesgerichts für einen gröberen Stau. Nach der halbstündigen Verhandlung zogen sie sichtlich enttäuscht von dannen. "Die wollen das alles ja nur verschleppen", empörte sich ein Zuschauer. Seine Begleiterin zog einen anderen Schluss: "Nie wieder VW!"

Die Richterin erklärte, entscheidend für die Frage der Zuständigkeit sei, ob der Schaden als Primärschaden oder als Folgeschaden zu bewerten sei. Bei einem Primärschaden wären wohl die Gerichte dort zuständig, wo die Kunden gekauft hätten. Bei einem Folgeschaden hingegen wäre die Gerichtszuständigkeit dort, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, in diesem Fall also Deutschland. Sie selbst tendiere eher dazu, die Wertminderung durch die Abgassoftware als Folgeschaden einzustufen. (ung, APA, 27.3.2019)