Ein 34-jähriger Kärntner hat sich am Donnerstag wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Dem ehemaligen Kinderbetreuer wird vorgeworfen, Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen zu haben, außerdem soll er derartige Fotos von seiner Tochter angefertigt haben. Mit einem Urteil am Donnerstag wurde nicht gerechnet.

Bei der Verhandlung am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, wurde ein Gutachten betreffend den Angeklagten erörtert. Dabei bescheinigte die Gutachterin dem Mann ein "erhöhtes bis hohes Risiko" für einen Rückfall zur Kinderpornografie. Der Mann habe eine "pädosexuelle Neigung, die sich vornehmlich auf Mädchen bezieht".

"Eingeschränkte Verantwortungsübernahme"

In dem Gutachten ist auch von einer "mangelnden Problemeinsicht" des Angeklagten die Rede sowie von einer "eingeschränkten Verantwortungsübernahme". Der Angeklagte habe nämlich ausgesagt, dass er erst gar nicht die Motivation gehabt habe, die Kinderpornos zu betrachten – das sei ihm "passiert". Weiters erwähnt wurde ein "kognitives Defizit der allgemeinen und sexuellen Selbstregulierung" bei dem 34-Jährigen: "Das sind die Hauptrisikobereiche im klinischen Bereich, die eher für erhöhtes Rückfallrisiko sprechen, sofern keine Betreuung vorhanden ist", sagte die Gutachterin. Der Angeklagte habe gesagt, dass er keine Therapie brauche, wenn das angeordnet würde, würde er aber eine machen.

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig brachte in der Verhandlung zur Sprache, dass bis zum Verhandlungstag noch Anzeigen im Internet zu finden gewesen seien, in denen der Angeklagte seine Dienste als privater Kinderbetreuer anbietet – zu einem äußerst geringen Preis. "Die erste Stufe sind nur in Fantasien, dann kommt es zur zweiten Stufe, beim Angeklagten war das der Konsum von Kinderpornos", führte dazu die Sachverständige aus. Es gebe aber auch noch etwas, das in diese zweite Stufe falle: Das Suchen nach Kindern. Und ein Schalten von Anzeigen sei als "Suchverhalten" zu qualifizieren.

Anzeigen nicht gelöscht

"Warum haben Sie diese Anzeigen nicht gelöscht, nachdem eine Hausdurchsuchung bei Ihnen stattgefunden hat? Danach hätten Sie noch Zeit gehabt bis zu Ihrer Festnahme", merkte Richterin Sabine Roßmann an. "Das hätte ich tun sollen", antwortete der Angeklagte. Er habe in den Anzeigen aber nichts Strafbares gesehen.

Neben den zahlreichen Kinderpornos, die bei dem Angeklagten gefunden wurden, wird dem Mann zur Last gelegt, solche Fotos von seiner Tochter angefertigt zu haben. Außerdem soll er mit der damals Zehnjährigen nach Salzburg gefahren sein, wo er sie einem fremden Mann für Nacktfotos überlassen haben soll – zumindest lauteten so die Aussagen des Mädchens. Das bestritt der Angeklagte aber vehement: Er vermutete eine Intrige der Kindesmutter, mit der es jahrelange Streitigkeiten um die Obsorge gegeben habe und die das Kind beeinflussen würde.

Psychiatrischer Sachverständiger

Die mittlerweile 14-jährige Tochter hätte auch am Donnerstag einvernommen werden sollen – doch offensichtlich war die Ladung zwar zugestellt, aber nicht direkt an sie weitergegeben worden. Auch von ihrer Obsorgevertretung war niemand zu dem Prozess gekommen. Bis zum nächsten Prozesstermin, der wohl nicht vor Mai stattfinden wird, soll nun die Aussagetüchtigkeit des Mädchens untersucht werden. Außerdem stellte die Staatsanwältin einen Antrag auf Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Klärung der Frage, ob bei dem Angeklagten eine "geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades" vorliegt – das hätte unter Umständen eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zur Folge. (APA, 28.3.2019)