Die EU beseitigt Hürden für Online-TV- und -Radio. Das Europaparlament billigte am Donnerstag in Straßburg die sogenannte KabSat-Richtlinie zum Urheberrecht von Online-Übertragungen.

Der Text muss nur mehr formal von den EU-Staaten angenommen werden. Sobald er im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Catch-up Services

Mit der Richtlinie werden Lizenzen für bestimmte Programme im Rahmen von grenzüberschreitenden Online-Diensten erleichtert: Darunter fallen etwa Simultanübertragungen ("Simulcasting"), aufgezeichnete "Catch-up Services" und andere Ergänzungen zum Hauptsendeprogramm, wie etwa Vorschauen.

Nach Angaben der EU-Kommission wird die neue Richtlinie die Auswahl der über Internet-Protokoll (IPTV) verfügbar gemachten TV- und Radioprogramme erweitern. Für die Rechteinhaber biete die Richtlinie mehr Sicherheit.

Modernisierung des EU-Copyrights

Die EU-Richtlinie schließe die Modernisierung des EU-Copyrights ab, nachdem das EU-Parlament am Dienstag bereits ein neues EU-Urheberrechtsgesetz auf den Weg gebracht hat, erklärte die EU-Kommission. Die neuen Regeln seien relevant für 41 Prozent der Europäer, die TV online anschauen, sowie für geschätzte 20 Millionen EU-Bürger, die im Ausland wohnen.

Mit Hinweisen, dass Videos aus rechtlichen Gründen nur in Österreich wiedergegeben werden dürften, sei bald Schluss, sagte der ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas. Konkret müssten Nachrichtensendungen, Programme zu aktuellen Themen und andere Fernseheigenproduktionen künftig EU-weit online verfügbar sein. "Was beim Satellitenfernsehen bereits seit den 1990er Jahren selbstverständlich ist, kommt endlich auch für Online-Mediatheken", sagte Karas. (APA, 29.3. 2019)