www.oesterreich.gv.at mit Schwächen.

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Eine Aktion der NEOS hat Kritik an der App "Digitales Amt" aufkommen lassen. Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker hatte damit seinen Hauptwohnsitz mühelos im Digitalisierungsministerium angemeldet, ein Einverständnis des Eigentümers sei dafür nicht notwendig gewesen.

Die vergangene Woche präsentierte App für Smartphones und Tablets soll den Nutzern Amtswege beim Bund erleichtern. So stehen für Wohnsitzänderungen schon die ersten Funktionen bereit. Damit kann man ohne Besuch am Meldeamt den Hauptwohnsitz ab- bzw. neu anmelden. Möglich ist dies auch auf der Online-Plattform www.oesterreich.gv.at.

Stubenring 1

Loacker hat sich das neue Service zunutze gemacht. Er ist nun offiziell am Stubenring 1 Hauptwohnsitz-gemeldet, der Adresse des Digitalisierungsministeriums. Eine Bestätigung durch den Unterkunftgeber, wie dies das Meldegesetz vorsieht, sei dabei nicht notwendig gewesen, betonte er in der ORF-"ZiB2". Er befürchtet aufgrund der Lücke Konsequenzen etwa bei Wählerregister oder auch bei Steuern und Pendlerpauschale.

Das Ministerium unter der Leitung von Margarete Schramböck (ÖVP) sagte am Freitag in einer ersten Reaktion, dass es beabsichtigt sei, dass die Unterschrift des Unterkunftgebers entfällt. Dennoch könne eine Überprüfung durch die Meldebehörde erfolgen. Wohnungseigentümer könnten zudem im Zentralen Melderegister prüfen, ob Meldungen stimmen. Man prüfe laufend Adaptierungen und Verbesserungen, hieß es auf APA-Anfrage, ob eine Informationsschleife an den Quartiergeber eingeführt werden soll.

Die Aktion, mit der NEOS-Mandatar Gerald Loacker Lücken in der App "Digitales Amt" aufzeigen wollte, hat für ihn rechtliche Konsequenzen. Die Burghauptmannschaft teilte am Freitag mit, dass sie Loacker wegen einer "bewussten Falschmeldung" gemäß Meldegesetz angezeigt hat. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro.

Falschmeldungen

In einer Aussendung warnte das Ministerium dann vor vorsätzlichen Falschmeldungen, denn dies wäre "absichtlicher Betrug" und ein Verstoß nach dem Meldegesetz – und damit ein Straftatbestand. "Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Jeder Amtsweg, der online erledigt wird, löst die gleichen Konsequenzen aus wie ein Amtsweg in der analogen Welt", wurde betont. (APA, 29.3. 2019)