Sarajevo/Banja Luka – Bosniens Verfassungsgericht hat am heutigen Freitag zum zweiten Mal den Nationalfeiertag der kleineren bosnischen Entität, der Republika Srpska, der am 9. Jänner gefeiert wird, für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung wurde laut Medienberichten auf Antrag von neun bosniakischen (muslimischen) und kroatischen Delegierten im Völkerrat der Republik gefasst.

Dieselbe Entscheidung hatte das Verfassungsgericht bereits im September 2016 gefällt. Die bosnischen Serben hatten daraufhin bei einem Referendum in der kleineren Entität beschlossen, den Nationalfeiertag beizubehalten. Das Referendum wurde vom Verfassungsgericht für unrechtmäßig erklärt.

Vor Kriegsbeginn ausgerufen

Die bosnischen Serbien riefen die Republika Srpska am 9. Jänner 1992 aus – drei Monate vor dem Beginn des bosnischen Bürgerkriegs (1992-95), in dem rund 100.000 Menschen getötet wurden. Nach der Beendigung des Krieges wurde die Republika Srpska zu einer Teilrepublik von Bosnien-Herzegowina.

Der Nationalfeiertag Bosnien-Herzegowinas wird am 25. November begangen. Von den bosnisch-serbischen Behörden wird der Feiertag allerdings ignoriert. (APA, 29.3.2019)