Rund 1650 Notenbanker haben eine Bankpension bzw. Anspruch auf eine solche.

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Die Betriebspensionen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) beschäftigen nicht nur das Arbeitsgericht – wo sogenannte Bankpensionisten u. a. gegen gesetzlich verordnete Einschnitte in ihre Ruhestandsbezüge geklagt haben. Diese Bezüge werden von der OeNB finanziert.

Aus der gerade publizierten OeNB-Bilanz erschließt sich, dass das Loch bei den Vorsorgen für diese Ruhestandsbezüge im Vorjahr um 393 Millionen auf 472 Mio. Euro angestiegen ist. Das versicherungsmathematische Deckungserfordernis für die Bankpensionen betrug zu Ende des Vorjahres nämlich fast 2,9 Milliarden Euro. Das ist der Gesamtbetrag, der für alle rund 1300 Pensionisten und die rund 350 (noch aktiven) Pensionsberechtigten gestemmt werden muss – rund drei Milliarden Euro also für rund 1650 Leute.

Deckungsbedarf steigt mit Lebenserwartung

Die Pensionsreserve, die die OeNB dafür angelegt hat, beträgt aber nur rund zwei Milliarden Euro, es fehlen die genannten 472 Mio. Euro. Rechnete man stille Reserven aus Immobilien davon ab, blieb laut OeNB eine Lücke von rund 390 Mio. Euro.

Die Erhöhung der notwendigen Deckungssumme hat drei Gründe: Neben der Änderung des Rechnungszinses für die veranlagten Gelder und neben neuen Steigerungsannahmen mussten, wie alle zehn Jahre, neue Sterbetafeln angewendet werden; die Lebenserwartung ist gestiegen. Allein dieser Punkt schlug sich mit 141 Mio. Euro an zusätzlichem Abdeckungsbedarf zu Buche. Die 472 Mio. Euro hat die OeNB als "Eventualverpflichtung" in ihren Büchern, also als Verbindlichkeit, von der nicht sicher ist, ob und wann sie zu einer echten Schuld wird.

Einschnitte per Gesetz

Die Bankpensionen stehen Mitarbeitern zu, die bis April 1998 in die OeNB kamen. Gemäß Dienstrecht DB 1 konnten die Notenbanker ab 55 in Pension gehen und bekamen bis zu 85 Prozent ihres Letztbezugs, bei DB 2 waren es 55 Jahre und bis zu 80 Prozent. Durch das Zweite Stabilitätsgesetz 2012 und das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2105 kam es zu Einschnitten in den in der Öffentlichkeit gern "Luxuspensionen" genannten Ruhestandsbezügen.

Die unterschiedlichen Dienstrechte in der OeNB (es gibt derer fünf) und die Bankpensionen bzw. die Vorsorge dafür spielen auch bei der geplanten Übersiedlung der Bankenaufseher von der OeNB in die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA eine Rolle. Im Rahmen der Aufsichtsreform verhandeln OeNB- und FMA-Chefs sowie das Finanzministerium, wie berichtet, noch immer darüber, wie dieser Transfer arbeitsrechtlich ablaufen soll. Inzwischen wurde auch die Finanzprokuratur, die Anwältin der Republik, eingeschaltet.

Auswirkungen auf Aufsichtsreform

Bei den de facto unkündbaren DB1- und DB2-Notenbankern sollte der Weg der Delegierung gewählt werden, sie wären also weiterhin bei der OeNB angestellt. Bei den anderen soll das bei Betriebsübergängen geltende Avrag (Arbeitsvertragsrecht-Anpassungsgesetz) Anwendung finden. Das ist nun aber nicht mehr so sicher, es gebe auch für die altgedienten Banker (DB 1 und 2) andere Möglichkeiten als die der Überlassung, heißt es bei Gutinformierten. Man arbeite an einer "Gesamtkonzeption". (Renate Graber, 30.3.2019)