Oettinger warnt die deutsche Bundesregierung. Bei Uploadfiltern sieht er keine Probleme.

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Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hat Deutschland davor gewarnt, die neuen Regeln der Urheberrechtsreform bei der nationalen Umsetzung zu verwässern. "Ich möchte nicht wie ein Lehrer klingen, aber die Richtlinie gibt verbindliche Anforderungen vor und ich erwarte, dass die deutsche Bundesregierung sie erfüllt", sagte der CDU-Politiker.

Er äußerte sich im Hinblick auf einen möglichen deutschen Sonderweg dem Nachrichtenportal "Politico". Zugleich räumte er ein, Plattformen seien künftig womöglich zum Filter-Einsatz gezwungen, um zwischen legalen und illegalen Inhalten zu unterscheiden.

Vorschlag 2016

Der EU-Haushaltskommissar hatte die Urheberrechtsreform 2016 als damaliger Digital-Kommissar vorgeschlagen. Am Dienstag hatte das Europaparlament zugestimmt, nachdem Unterhändler sich auf einen Kompromiss geeinigt hatten. Nun müssen die EU-Staaten den Kompromiss noch bestätigen. Anschließend haben die Länder zwei Jahre Zeit, die Reform in nationales Recht zu übertragen. Der Protest war zuletzt allerdings vor allem in Deutschland groß.

Die Copyright-Reform soll das Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen. Kritiker wenden vor allem ein, dass Plattformen wie YouTube künftig schon beim Hochladen überprüfen sollen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist ihrer Meinung nach nur durch Uploadfilter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde.

Ohne Uploadfilter?

Infolge des Protests hatte die CDU-Spitze darauf gepocht, dass die Reform in Deutschland ohne Uploadfilter umgesetzt wird. Oettinger antwortete laut "Politico" auf die Frage, ob die Reform Plattformen nicht zum Einsatz von Filtern zwinge: vielleicht. Er sieht darin jedoch kein Problem. Einige hätten fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dies sei etwas komplett Neues. Dabei seien manche Downloads etwa durch sogenanntes Geoblocking schon jetzt unmöglich. Inhalte, die nach dem Strafrecht illegal seien, müssten auch entfernt werden. (APA/dpa, red, 30.3.2019)