Der 40-jährige Daban K. gibt zu, seine Partnerin getötet zu haben. Das sei aber in Notwehr geschehen, behauptet der dreifach Vorbestrafte.

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Wien – Angeklagte haben das Recht, vor Gericht zu lügen. Daban K. macht von dieser Möglichkeit hörbar Gebrauch und versucht dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Eva Brandstetter zu erklären, dass er am 8. September in Wien-Leopoldstadt aus Notwehr seine nach islamischem Recht angetraute Gattin mit mehreren Messerstichen getötet hat.

Vor 14 Jahren kam der irakische Kurde nach Österreich, in der Zeit sammelte er drei Vorstrafen. Sein bis 2011 befristetes Aufenthaltsrecht wurde nach der ersten Verurteilung im Jahr 2010 entzogen, er reiste allerdings nicht in seine Heimat, sondern stellte 2014 einen neuen Asylantrag, der ebenso abgewiesen wurde.

Beziehung mit siebenfacher Mutter

Am Tattag hätte er eigentlich nach seiner jüngsten Verurteilung im Sommer 2017 in Haft sein sollen – nach zahllosen Einsprüchen war er vor dem Haftantritt allerdings untergetaucht. Seine Verlobte "Rosa" lernte K. schon 2006 kennen, im Frühsommer 2018 begann er eine Beziehung mit der siebenfachen Mutter.

"Ich habe diese Frau sehr geliebt", versichert der Angeklagte. Zumindest am Anfang. Denn nach der religiösen Hochzeit wollte die 50-Jährige angeblich keinen Geschlechtsverkehr mehr mit ihm. Es habe auch Streit um seinen Haschischkonsum gegeben, und überhaupt habe ihn die Frau immer wieder beleidigt, zeigt K. sich entrüstet. "Sie hat gesagt: 'Du hast keine Haare auf der Brust, deshalb bist Du kein Mann!'", führt er als Beispiel an.

Ob er der Frau bereits zuvor einmal mit einem Messer in der Hand bis zur Tür der Nachbarn hinterhergelaufen sei, will die Vorsitzende wissen. Der Angeklagte bestreitet das. "Das sagen die Nachbarn aber in ihrer Zeugenaussage", hält ihm Brandstetter vor. Als Reaktion erhält sie eine verworrene Erklärung, dass die Nachbarn ihren Bruder aus Syrien nach Österreich bringen wollten und der Angeklagte dagegen gewesen sei.

"Gefährlicher" Vibrator

Die Einvernahme dreht sich dann nochmals um das Sexualleben des Paares. K. erzählt, er habe einen Vibrator der Frau weggeschmissen, da der "gefährlich" gewesen sei. Außerdem habe sie angeblich immer wieder Männer empfangen. Auch am Tattag soll ein Iraker auf der Straße gewartet haben, der ihr 3.000 Euro für eine Schönheitsoperation geben wollte.

In der Wohnung sei es auch deshalb wieder zum Streit gekommen. Er sei aber das Opfer gewesen, versucht der Angeklagte die Geschworenen zu überzeugen. "Sie wollte mich erst aus dem Fenster stoßen. Dann hat sie ein Messer hinter ihrem Rücken hervorgeholt und gesagt: 'Ich werde dich umbringen, weil du kein Mann bist!.'" Laut seiner Darstellung sei K. da noch erstaunlich ruhig geblieben und habe geantwortet: "Das ist keine Lösung."

"Warum sind Sie nicht einfach gegangen?", interessiert die Vorsitzende. "Ich wollte gehen, aber sie war weiter aggressiv." An den Tathergang will sich der 40-Jährige nicht erinnern können. "Ich habe nur schwarz gesehen", sagt er einmal, "Ich war blind" bei einer anderen Gelegenheit. Ihm fehle auch die Erinnerung, dass er danach Freunde angerufen und die Tat gestanden habe.

Zeuge sah Tat durch offene Wohnungstür

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er tatsächlich aufbrechen wollte, denn die Eingangstür der Wohnung stand offen. Ein durch die verzweifelten Hilfeschreie der Frau alarmierter Nachbar konnte so die Attacke beobachten, verhindern konnte er weder sie noch die Flucht des Angeklagten.

Nachdem noch weitere Nachbarn ständige Streitereien des Paares bezeugen und die Sachverständigen ihre der Version des Angeklagten widersprechende Expertisen abgeben konnten, kommen die Laienrichter zu einem klaren Ergebnis. Sie verurteilen K. nicht rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft. (Michael Möseneder, 2.4.2019)