Berlin – Deutsche sollen künftig ihre Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie für eine Terrormiliz wie den "Islamischen Staat" (IS) kämpfen.

Voraussetzung für den Passentzug ist aber, dass der Betroffene noch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt. Denn Deutschland entlässt niemanden in die Staatenlosigkeit.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Das neue Gesetz wird zudem nicht rückwirkend geltend. Das heißt, für mutmaßliche IS-Angehörige, die jetzt schon in Syrien oder im Irak in Gefangenschaft sind, ändert sich dadurch nichts.

Auf die Neuregelung hatten sich Innenminister Horst Seehofer und Justizministerin Katarina Barley Anfang März geeinigt. Sie soll aber nur für die künftige Beteiligung an Kampfhandlungen gelten, weil sie andernfalls gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen würde.

Kritik: Gesetz kommt zu spät

Deswegen war Kritik an dem Gesetz laut geworden. Es komme zu spät, hieß es. Das Innenministerium hofft dennoch, dass von der Neuregelung ein Signal ausgeht und es eine "präventive Wirkung" entfalten wird.

Großbritannien und Australien hatten solche Gesetzesänderungen schon vor längerer Zeit beschlossen – und auch schon angewendet. (APA, 3.4.2019)