Duett der Kulturschützer: Finanzminister Hartwig Löger übergab KHM-Generaldirektorin Sabine Haag 2017 beschlagnahmte Antiken.

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Gemessen an aktuellen Zahlen der Weltzollorganisation ist der Anteil an illegalem Handel mit Kulturgütern verschwindend gering. "Würden damit tatsächlich Kriege finanziert, dann müssten Terroristen wohl mit Steinschleudern in den Kampf ziehen", argumentiert Antikenhändler Christoph Bacher.

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Der internationale Verband der Antikenhändler (IADAA) nahm den aktuellen Bericht der Weltzollorganisation zum illegalen Handel unter die Lupe.

Im Vergleich zu Drogen (42,7 Prozent) oder gefälschter Markenware (27,2 Prozent) entfielen nur 0,2 Prozent der Beschlagnahmen auf Kulturgüter.

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Das Lächeln des Finanzministers fiel verhalten aus, jenes der Direktorin des Kunsthistorischen Museums (KHM) dagegen umso breiter: Zwei Kulturgutschützer in ihrem Element, das ist die Botschaft der Aufnahme (siehe Foto oben), die im Herbst 2018 entstand.

Die Vorgeschichte dazu: Im Februar 2017 kontrollierten Beamten des Zollamtes Linz-Wels einen Pkw, der Richtung Deutschland unterwegs war, und fanden zwei in Badetücher eingewickelte Torsi sowie ein Marmorköpfchen. Antike Originale aus der römischen Kaiserzeit, wie die KHM-Experten später ermittelten.

Wegen des Verdachts auf Kulturgutschmuggel wurden die Gegenstände beschlagnahmt. Laut Aussendung des Finanzministeriums habe der Fahrer erklärt, sie am Wiener Naschmarkt ohne Rechnung für 700 Euro erworben zu haben. Ermittlungen widerlegten die Aussage, auch jene des Verkäufers, der angab, sie aus Bauschutt geborgen zu haben. Der Pkw-Fahrer bekam eine Geldstrafe und musste die Verfahrenskosten tragen.

Gespenst Terrorfinanzierung

Im September 2018 wurden die Objekte dem KHM zur Verwahrung übergeben. Hartwig Löger betonte die Rolle des Zolls, die "unabdingbar für die Wahrung und Sicherung von kulturellem Erbe" sei. Seitens des KHM verwies man in der Aussendung auf die bewährte Kooperation mit Behörden – "im Kampf gegen den internationalen Kulturguthandel", so der Originalwortlaut.

Jenen Kunsthandel also, der im KHM sonst als Sponsor, etwa für die aktuelle Rothko-Schau (u. a. Sotheby's), willkommen ist? Gemeint war freilich der "illegale" Handel, wie Sabine Haag jetzt auf Anfrage bestätigt.

Ein Verschreiber, der sich jedoch in jenes Bild fügt, das Hardliner seit geraumer Zeit pauschal vom Kunsthandel zu zeichnen bemüht sind: nicht nur in Deutschland, wo im Umfeld des seit 2016 gültigen Kulturgutschutzgesetzes gegen den Handel lobbyiert wurde.

Oder in Brüssel, wo nun eine EU-Verordnung verabschiedet wurde, die ab 2022 die Einfuhr außereuropäischer Kulturgüter aus Drittstaaten regelt.

Das Gespenst Terrorismusfinanzierung diente als Argument. Dabei gibt es keine nennenswerten Anhaltspunkte, auch zu den kolportierten Wertumfängen nicht, wie eine 2016 veröffentlichte Studie der niederländischen Behörden belegt. Eine systematische Finanzierung des Terrorismus über illegalen Kulturguthandel ist bis heute nicht nachweisbar (siehe "Die Mär von der Terrorismusfinanzierung", 30. 6. 2018). Selbst im Hinblick auf den IS soll der UN-Sicherheitsrat derlei mittlerweile in Abrede stellen.

Zahlen der Weltzollorganisation

Hardliner ignorieren das konsequent: "Terrororganisationen und das organisierte Verbrechen" profitieren vom illegalen Kulturguthandel, ist laut einer aktuellen Aussendung auch ICOM (International Council of Museums) Österreich überzeugt. "Würden damit tatsächlich Kriege finanziert, dann müssten Terroristen wohl mit Steinschleudern in den Kampf ziehen", argumentiert Antikenhändler Christoph Bacher.

Er verweist auf neues Zahlenmaterial, das im März von der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel publiziert wurde. Konkret nahm der Internationale Verband der Antikenhändler (IADAA) den aktuellen Bericht der Weltzollorganisation zum illegalen Handel unter die Lupe.

Im Vergleich zu Drogen (42,7 Prozent) oder gefälschter Markenware (27,2 Prozent) entfielen 2017 nur 0,2 Prozent der Beschlagnahmen auf Kulturgüter: darunter vor allem Musikträger und Filme (3169 Stück), gefolgt von Haushaltsgegenständen (1056). Die Anzahl archäologischer Objekte (v. a. Münzen) war mit 716 gering.

Illegaler Handel floriert seit Jahrhunderten

Nun könnte man eine Dunkelziffer heraufbeschwören, die allerdings wenig nutzt. Denn des illegalen Handels wird man seit Jahrhunderten nicht Herr. Daran änderten auch internationale Übereinkommen nur wenig: weder das 1970 von der Unesco zum Verbot und zur Verhütung unzulässiger Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung verabschiedete Übereinkommen, das von rund 150 Vertragsstaaten ratifiziert wurde; noch die Unidroit-Konvention von 1995 über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter.

Teils scheiterte deren Durchsetzung an der fehlenden Bereitschaft zur innerstaatlichen Umsetzung. Auf europäischer Ebene wurden vorhandene Lücken zuletzt geschlossen.

Der Kampf gegen den illegalen Handel ist das eine, die aus Sicht des seriösen Handels zunehmend mitschwingende Kriminalisierung etwas völlig anderes, wie zahlreiche Vertreter der Zunft in Gesprächen monieren. ICOM Österreich sieht das anders, wie ein Telefonat mit der Geschäftsführung erahnen lässt. Da war nicht nur von Terrorismusfinanzierung die Rede, sondern auch von involvierten namhaften Auktionshäusern, die geraubte Güter immer wieder über bewusst gefälschte Provenienzen in Umlauf bringen würden.

Palmyra-Gespräche: "Archäologie und Politik"

Insofern darf es nicht wundern, dass zu dem am Dienstag (9. 4., 18 Uhr) im KHM stattfindenden Palmyra-Gespräch "Archäologie und Politik" kein Vertreter des Kunsthandels als Diskutant geladen wurde. Dafür werden Georg Plattner (KHM, Leiter Antikensammlung), Martin Steskal (stv. Leiter Grabung Ephesos) und Außenministerin Karin Kneissl auf Michael Müller-Karpe treffen. Laut ICOM sei der am Römisch-Germanischen Zentralmuseum (Mainz) tätige Archäologe ein anerkannter Experte.

Deutschen Medien, Fachverbänden und vor allem Gerichten ist er wohlbekannt: ein Kreuzritter, der in einem vermeintlichen Fall von Raubgrabung Richtern 2010 Bestechlichkeit unterstellte. In einem dem STANDARD vorliegenden Urteil wähnte das Gericht eine Nähe zu "geistiger Verwirrtheit" und zweifelt an seiner Dienstfähigkeit. Gesichert scheint indes ein interessanter Schlagabtausch, sofern sich die Kunsthändler im Publikum zu Wort melden. (Olga Kronsteiner, 6.4.2019)