San Francisco/Toulouse/Washington – Im Streit über die Beihilfen für ihre jeweiligen Flugzeugbauer legen die USA nach und gehen wegen der Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus auf Konfrontationskurs mit der Europäischen Union. Und das wenige Tage, nachdem die in Genf ansässige WTO letztinstanzlich festgestellt hat, dass auch der US-Flugzeugbauer Boeing illegale Subventionen vom Staat erhalten hat.

Im Fall des Flugzeugbauers Airbus, an dem Frankreich, Deutschland, Spanien und Großbritannien beteiligt sind, fiel das endgültige Urteil im Vorjahr. Im Fall von Boeing stand das Langstreckenflugzeug Boeing 787. Die EU hat eine illegale Förderung durch staatliche Stellen moniert, zum Beispiel Gelder der Weltraumbehörde Nasa, die in Forschung und Entwicklung von Boeing in Seattle geflossen sind, oder Steuervergünstigungen, die die US-Regierung dem Unternehmen gewährt hat.

Vergeltung

Die USA schlagen nun zurück: Das Büro des US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer veröffentlichte am Montag eine vorläufige Liste mit EU-Produkten, die als Vergeltung für die Airbus-Beihilfen mit Zöllen belegt werden könnten.

Dazu zählen große Verkehrsflugzeuge und Flugzeugteile, aber auch Milchprodukte, Wein, Ferngläser und Badebekleidung. Die USA könnten Zölle auf EU-Waren im Volumen von rund elf Milliarden Dollar erheben. Diese Summe entspreche dem Schaden, der den USA jährlich durch die Beihilfen für den europäischen Flugzeugbauer entstehe.

Die EU-Kommission hält das Vorgehen für "stark übertrieben" und prüft ihrerseits Vergeltungsmaßnahmen wegen Subventionen für Boeing, wie ein Vertreter am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters sagte.

Verweis auf die WTO

Ziel der USA sei jedoch eine Vereinbarung mit der Europäischen Union, um alle Subventionen für Flugzeuge zu beenden, die die Regeln der Welthandelsorganisation WTO verletzten, teilte Lighthizer mit. Sollte die EU die aus US-Sicht unerlaubten Beihilfen beenden, könnten die zusätzlichen Vergeltungszölle auf europäische Waren wieder aufgehoben werden. Airbus wehrt sich gegen den Vorwurf ungerechtfertigter Subventionen. Es gebe keinen rechtlichen Grund für die von den USA angekündigten Vergeltungsmaßnahmen, teilte der Flugzeugbauer mit. Deren Umfang sei weit übertrieben und nicht von den USA, sondern von der WTO zu bestimmen. (Reuters, rebu, 9.4.2019)