Wien – Patentanwälte müssen künftig Jus-Studienzeiten im Ausmaß von einem Studienjahr nachweisen. Das sieht eine Novelle zum Patentanwaltsgesetz vor, die am Mittwoch den Forschungsausschuss des Nationalrats passieren soll. Im Gegenzug wird die erforderliche Praxiszeit für die Eintragung in die Patentanwaltsliste um ein Jahr verkürzt.

Patentanwälte beraten auf dem Gebiet des Erfindungs-, Sortenschutz-, Halbleiterschutz-, Kennzeichen- und Musterwesens bzw. vertreten vor dem Patentamt, Gerichten oder Verwaltungsbehörden. Anders als der Begriff Anwalt erwarten lässt, müssen sie keine juristische Ausbildung absolviert haben. Voraussetzung ist vielmehr der Abschluss eines technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiums, eine bestimmte Praxiszeit sowie die Ablegung einer staatlichen Patentanwaltsprüfung.

Bisher wurde davon ausgegangen, dass die für den Beruf nötigen juristischen Kenntnisse in der Praxiszeit erworben werden. Künftig ist das anders: Für die Eintragung in die Liste der Patentanwälte müssen "Lehrveranstaltungen des österreichischen Rechts an einer Universität im Umfang von zumindest 60 ECTS-Anrechnungspunkten" nachgewiesen werden. Zu absolvieren sind diese im Bereich des bürgerlichen Rechts, des Verfassungs-und Verwaltungsrechts, des Zivilverfahrensrechts, des Unternehmensrechts und des Europarechts. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. (APA, 10.4.2019)