Mit dem geplanten Gesetz will man die Anonymität im Netz abschaffen. Sie haben die Möglichkeit, Stellung zu beziehen!

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Am Mittwoch hat die Regierung im Ministerrat die Pläne für ein neues Gesetz vorgestellt. Wer im Internet einen Beitrag verfasst, wird das künftig nicht mehr anonym tun können. Geht es nach der Regierung, müssen Nutzer gegenüber Plattformbetreibern ihren Vornamen, Nachnamen und ihre Adresse angeben. Das sieht das neue "Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz" vor. Betreiber müssen die Daten im Fall einer Ermittlung aushändigen – an Behörden, aber auch an Private, sofern der Verdacht auf Beleidigung oder üble Nachrede besteht.

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Dieses Gesetz wird auch registrierte Userinnen und User des STANDARD betreffen und schränkt damit die Meinungsfreiheit im Netz maßgeblich ein. Der Gesetzesentwurf gibt vor, gegen Hasspostings vorgehen zu wollen, übersieht dabei aber, dass 90 Prozent der sogenannten Hasspostings unter Klarnamen verfasst werden. Auch jetzt gelten Internet und Foren nicht als rechtsfreie Räume. DER STANDARD setzt bei seinen Foren auf Moderation, denn so können problematische Postings ausfindig gemacht und gelöscht werden, bei Bedarf können Userinnen und User von Diskussionen ausgeschlossen werden und bei Gesetzesverstößen auch zur Anzeige gebracht werden.

Ihre Stellungnahme zum geplanten Gesetz

Bis zum 23. Mai liegt dieser Gesetzesentwurf, der die Anonymität im Netz verbieten will, zur Begutachtung auf. Bürgerinnen und Bürger haben innerhalb dieser Begutachtungsfrist im Rahmen des erweiterten Begutachtungsverfahrens die Möglichkeit, Stellungnahmen und damit ihre Meinung zum geplanten Gesetz einzubringen. Zum Beispiel können Sie dabei Ihre Bedenken zur Privatsphäre, Cyberkriminalität und Meinungsfreiheit äußern.

An begutachtung@parlament.gv.at kann diese Stellungnahme per Mail abgegeben werden. Diese Begutachtungsphase dient dazu, dass sich zum einen Expertinnen und Experten einbringen können und zum anderen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Meinung zum geplanten Gesetz zu äußern. Damit ist das erweiterte Begutachtungsverfahren auch ein wichtiges demokratiepolitisches Instrument. (ugc, 11.4.2019)