Braunau am Inn/Linz – Der Rechtsstreit über die Entschädigung für Hitlers Geburtshaus in Braunau zwischen der Republik Österreich und der enteigneten Besitzerin geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hatte am Donnerstag den Beschluss des Landesgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben. Dagegen werde die Ex-Eigentümerin beim Obersten Gerichtshof berufen, hieß es in den "Oberösterreichischen Nachrichten" online.

Nur der "unterste Wert" festgelegt

Das Oberlandesgericht Linz war dem Rekurs der Finanzprokuratur (fungiert als Anwalt der Republik) gegen den Zahlungsbeschluss von 1,51 Millionen Euro des Landesgerichts Ried gefolgt. So hielt das OLG den vom gerichtlichen Gutachter festgestellten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen. Der Anwalt der Ex-Eigentümerin jedoch sieht darin nur den "untersten Wert, den der Sachverständige angenommen hat, weil die Republik Österreich über Jahre einen hohen Mietzins bezahlt hat, damit niemand anderes das Gebäude mietet," wird er in den "OÖN" zitiert.

Daher werde seine Mandantin die Entscheidung nach Ostern anfechten. Gegen die Enteignung seit noch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Ziel der Klägerin sei es, das Hitlerhaus in den Familienbesitz zurückzubekommen. (APA, 12.4.2019)