Vor der Entscheidung des EU-Parlaments gab es europaweite Protest gegen die neue Regelung – vergeblich.

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Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts könnte am Montag die letzte Hürde nehmen. Nachdem das Europaparlament das Vorhaben bereits gebilligt hat, müssten dafür in einer letzten Abstimmung (10.00 Uhr) noch die EU-Staaten zustimmen. Anschließend hätten sie rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Österreichs Regierung unterstützt die Reform.

Vorgeschichte

Die Länder hatten der Reform im Februar schon einmal zugestimmt. Nun müssen sie nochmal – beim Treffen der Landwirtschaftsminister – ran. Ein deutsches Votum könnte für die erforderliche Mehrheit am Montag maßgeblich sein. Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Teile der Reform gegeben hatte, betonten Regierungspolitiker in den vergangenen Wochen mehrfach, Upload-Filter sollten bei der Umsetzung vermieden werden. Bis zuletzt arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung, die unter anderem klarstellen soll, dass Berlin die Richtlinie ohne diese Filter umsetzen will.

Kritiker befürchten jedoch, dass Plattformen wie YouTube am Einsatz der Filter künftig nicht vorbeikommen. Artikel 13 (im endgültigen Gesetz Artikel 17) verpflichtet die Plattformen, schon beim Hochladen zu prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das ist nach Ansicht der Kritiker nur mit Filtern möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme Zensur gleich. Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15) sieht außerdem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Demnach müssen Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. (APA, 15.4.2019)